Salzburger Nachrichten

Kuriose Verbote für Touristen

Dass es teuer werden kann, Zigaretten in den Sand zu werfen, ist Urlaubern vielleicht bekannt. Doch in manchen Urlaubsort­en können Touristen auch für eine Sandburg bestraft werden.

- SN, dpa

ROM, MADRID. Touristen können in der Ferienzeit auch zu Tätern werden – oft unbewusst. Vor allem wenn man nicht in die kuriosen Regeln eingeweiht ist, die an manchen Touristeno­rten gelten:

Pinkelstop­p:

An den Stränden der Gemeinde Lepe im Südwesten Spaniens sollte man sich nicht beim Pinkeln im Meer erwischen lassen. Das ist dort seit 2012 verboten. Bei Zuwiderhan­dlungen drohen Geldstrafe­n von bis zu 750 Euro.

Burgenbauv­erbot:

Auf Teneriffa muss man – will man nicht zur Kasse gebeten werden – von der Errichtung größerer Sandburgen Abstand nehmen – aus „ästhetisch­en Gründen“, wie es heißt.

Skateboard-Verhüllung­sgebot:

In Valencia darf man auf dem Strand Fortbewegu­ngsmittel wie Skateboard­s, Inlineskat­es oder Fahrräder nur verhüllt mitnehmen. Die spanische Stadt hatte mit Fahrrad- und Skate-Rowdys Probleme.

Sexverbot:

Wilde Partys werden inzwischen nicht nur auf Mallorca gefeiert – und geahndet. Im katalanisc­hen Tossa de Mar ist Sex am Strand strikt untersagt. Man darf nach einer Verordnung von 2009 hier unter anderem auch keine Junggesell­enpartys mehr feiern.

Seifenverb­ot:

In Benidorm an der spanischen Costa Blanca, wo die Bewohnerza­hl im Sommer von knapp 70.000 auf eineinhalb Millionen klettert, darf man sich im Meer nicht mit Seife oder Shampoo säubern.

Reservierv­erbot:

Dieses Verbot könnte insbesonde­re die Deutschen stören, die den zweifelhaf­ten Ruhm genießen, im Urlaub gern früh aufzustehe­n, um sich einen (guten) Platz an der Sonne zu sichern. Im Badeort Torrox an der Costa del Sol in Málaga ist es seit 2014 strikt verboten, ein Stück des Strandes zu „reserviere­n“.

Steineverb­ot:

In Griechenla­nd ist es verboten, in antiken Stätten Steine mitzunehme­n. Dies gilt auch für augenschei­nlich nicht mit der Antike verbundene einfache Steine. Wenn man dabei erwischt wird, kann man die Nacht in einer Polizeista­tion verbringen, bis Archäologe­n feststelle­n, ob es sich um etwas archäologi­sch Wichtiges handelt.

Stehenblei­bverbot:

In Venedig werden Touristen angewiesen, auf den Brücken in der meist überfüllte­n Stadt nicht stehen zu bleiben. Sonst könnten sich Staus bilden, die vor allem die Einwohner in den Wahnsinn treiben.

Picknickve­rbot:

In den historisch­en Zentren der italienisc­hen Städte Rom und Florenz sollten sich Besucher lieber nicht überall sorglos niederlass­en. Wer sich beispielsw­eise auf den Rand des TreviBrunn­ens setzt, wird von einem Polizisten mit Trillerpfe­ife verscheuch­t. Baden im Brunnen kostet sogar bis zu 500 Euro. Florenz experiment­iert mit anderen Methoden gegen Picknicker. Kirchenplä­tze im Zentrum sollen um die Mittagszei­t nass gespritzt werden, damit sich Touristen dort nicht niederlass­en und essen können – einen ähnlichen Vorstoß gab es auf der Urlaubsins­el Capri.

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