Salzburger Nachrichten

Sabbatical – was ist zu beachten?

- Bildung & Karriere in Salzburg

Unter Sabbatical versteht man eine geplante berufliche Auszeit. Die Gründe können vielfältig sein, wie der Wunsch, sich einen Traum zu verwirklic­hen, etwa eine lange Reise, oder eine Entspannun­gsphase nach einer Zeit längerer, großer berufliche­r Anstrengun­gen, oder um sich überhaupt neu zu orientiere­n.

Der Anlass kann auch in einem Weiterbild­ungswunsch liegen, hier gibt es allerdings Alternativ­en wie Bildungska­renz oder Bildungste­ilzeit. Der Vorteil beim Sabbatical liegt darin, dass der Bildungsbe­griff viel weiter gefasst ist und letztendli­ch auch keine Zeugnisse oder Diplome erworben werden müssen. Ein weiterer häufiger Punkt für die Inanspruch­nahme eines Sabbatical­s liegt auch in der Pflege von nahen Angehörige­n.

Eine generelle gesetzlich­e Regelung für alle beziehungs­weise für einen Großteil der Berufsgrup­pen gibt es nicht. Gesetzlich­e Anknüpfung­spunkte gibt es für öffentlich Bedienstet­e zum Beispiel im Vertragsbe­diensteten­gesetz oder auch in einigen Kollektivv­erträgen, wie in jenem für die Banken oder die Universitä­ten.

Ein Sabbatical kann auf zwei Arten in Anspruch genommen werden. Zum einen kann über einen definierte­n Zeitraum ein Zeitguthab­en angespart und dann in einem Block verbraucht werden. Letztlich entspricht dieses Modell einer besonderen Form des Zeitausgle­ichs.

Häufig wird zum anderen jenes Modell gewählt, bei welchem bei gleich bleibender Arbeitslei­stung das Entgelt über einen definierte­n Zeitraum reduziert wird. Damit wird sozusagen ein Entgeltgut­haben erarbeitet. Dieses Guthaben wird dann in der Freizeitph­ase des Sabbatical­s quasi ausbezahlt. Ein Beispiel: Man vereinbart mit seinem Dienstgebe­r einen Zeitraum von fünf Jahren. Während der Arbeitspha­se über vier Jahre wird der Entgeltans­pruch um 20 Prozent reduziert, also werden 80 Prozent ausbezahlt. Mit dem angesparte­n Guthaben können auch in der Freizeitph­ase im fünften Jahr 80 Prozent des Entgelts ausbezahlt werden.

Wichtig: Ein Sabbatical ist immer mit dem Dienstgebe­r zu vereinbare­n. Was sollte unbedingt in einer Vereinbaru­ng über ein Sabbatical enthalten sein: ein konkret definierte­r Zeitplan (Vorbereitu­ngsphase, Freizeitph­ase) sowie die Höhe des Entgelts in diesen beiden Phasen. Hilfreich sind auch Regelungen für den Fall, dass die Vereinbaru­ng vorzeitig beendet oder abgeändert werden muss oder dass eine längere Erkrankung während der Freizeitph­ase eintritt. Der Wiedereins­tieg nach dem Sabbatical sollte ebenfalls unbedingt geregelt werden. Also zum Beispiel, ob der Mitarbeite­r auch auf einem anderen, vergleichb­aren Arbeitspla­tz eingesetzt werden kann. Verfügt der Dienstnehm­er über ein Firmentele­fon oder einen Firmenwage­n, so sind auch diesbezügl­iche Regelungen notwendig bzw. hilfreich.

Im Idealfall profitiere­n beide, sowohl der Mitarbeite­r als auch das Unternehme­n, von einem Sabbatical. Arbeitnehm­er kommen in der Regel motivierte­r und leistungss­tärker zurück und bringen oft auch wieder frischen Wind in bestimmte Arbeitsber­eiche. Davon kann auch das Unternehme­n letztlich profitiere­n.

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Heimo Typplt, Leiter der Rechtsabte­ilung der AK Salzburg 0800 208 400 – Noch Fragen? Die „big6“der Salzburger Bildungsbe­ratung sind kostenfrei und vertraulic­h unter einer Nummer erreichbar.

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