Sabbatical – was ist zu beachten?
Unter Sabbatical versteht man eine geplante berufliche Auszeit. Die Gründe können vielfältig sein, wie der Wunsch, sich einen Traum zu verwirklichen, etwa eine lange Reise, oder eine Entspannungsphase nach einer Zeit längerer, großer beruflicher Anstrengungen, oder um sich überhaupt neu zu orientieren.
Der Anlass kann auch in einem Weiterbildungswunsch liegen, hier gibt es allerdings Alternativen wie Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit. Der Vorteil beim Sabbatical liegt darin, dass der Bildungsbegriff viel weiter gefasst ist und letztendlich auch keine Zeugnisse oder Diplome erworben werden müssen. Ein weiterer häufiger Punkt für die Inanspruchnahme eines Sabbaticals liegt auch in der Pflege von nahen Angehörigen.
Eine generelle gesetzliche Regelung für alle beziehungsweise für einen Großteil der Berufsgruppen gibt es nicht. Gesetzliche Anknüpfungspunkte gibt es für öffentlich Bedienstete zum Beispiel im Vertragsbedienstetengesetz oder auch in einigen Kollektivverträgen, wie in jenem für die Banken oder die Universitäten.
Ein Sabbatical kann auf zwei Arten in Anspruch genommen werden. Zum einen kann über einen definierten Zeitraum ein Zeitguthaben angespart und dann in einem Block verbraucht werden. Letztlich entspricht dieses Modell einer besonderen Form des Zeitausgleichs.
Häufig wird zum anderen jenes Modell gewählt, bei welchem bei gleich bleibender Arbeitsleistung das Entgelt über einen definierten Zeitraum reduziert wird. Damit wird sozusagen ein Entgeltguthaben erarbeitet. Dieses Guthaben wird dann in der Freizeitphase des Sabbaticals quasi ausbezahlt. Ein Beispiel: Man vereinbart mit seinem Dienstgeber einen Zeitraum von fünf Jahren. Während der Arbeitsphase über vier Jahre wird der Entgeltanspruch um 20 Prozent reduziert, also werden 80 Prozent ausbezahlt. Mit dem angesparten Guthaben können auch in der Freizeitphase im fünften Jahr 80 Prozent des Entgelts ausbezahlt werden.
Wichtig: Ein Sabbatical ist immer mit dem Dienstgeber zu vereinbaren. Was sollte unbedingt in einer Vereinbarung über ein Sabbatical enthalten sein: ein konkret definierter Zeitplan (Vorbereitungsphase, Freizeitphase) sowie die Höhe des Entgelts in diesen beiden Phasen. Hilfreich sind auch Regelungen für den Fall, dass die Vereinbarung vorzeitig beendet oder abgeändert werden muss oder dass eine längere Erkrankung während der Freizeitphase eintritt. Der Wiedereinstieg nach dem Sabbatical sollte ebenfalls unbedingt geregelt werden. Also zum Beispiel, ob der Mitarbeiter auch auf einem anderen, vergleichbaren Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Verfügt der Dienstnehmer über ein Firmentelefon oder einen Firmenwagen, so sind auch diesbezügliche Regelungen notwendig bzw. hilfreich.
Im Idealfall profitieren beide, sowohl der Mitarbeiter als auch das Unternehmen, von einem Sabbatical. Arbeitnehmer kommen in der Regel motivierter und leistungsstärker zurück und bringen oft auch wieder frischen Wind in bestimmte Arbeitsbereiche. Davon kann auch das Unternehmen letztlich profitieren.