Welche Rechte Fluggäste bei Verspätungen haben Eine EU-Verordnung verpflichtet Fluglinien zu Ausgleichszahlungen. Doch nur wenige Passagiere fordern diese ein.
Stundenlanges Warten in Flughafenlounges, verpasste Anschlussflüge, zusätzliche Hotelnächte. Verspätungen im Flugverkehr sind ärgerlich. Was viele nicht wissen: Sie sind auch lukrativ. Fluggäste haben in gewissen Fällen nämlich das Recht, Ausgleichszahlungen einzufordern. Geregelt ist das in der EU Fluggastrechteverordnung.
Jedes Jahr sammeln sich wegen Flugverspätungen Entschädigungsansprüche in Millionenhöhe an. Doch nur wenige fordern sie tatsächlich ein. Die Airlines stört das nicht. Welche Rechte hat man nun als Flugpassagier?
1. Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Die EU-Fluggastrechteverordnung ist auf Flüge anzuwenden, die von einem EU-Mitgliedsstaat aus gestartet worden sind. Weiters gilt sie, wenn in einem EU-Mitgliedsstaat gelandet wird und die Airline ihren Sitz in der EU hat, wobei Hin- und Rückflug als zwei verschiedene Flüge gelten. Ist der Flug mehr als drei Stunden verspätet, besteht Anspruch auf eine Ausgleichs- beziehungsweise Entschädigungszahlung. Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft selbst für die Verspätung verantwortlich gewesen ist. Im Falle von „außergewöhnlichen Umständen“, wie einem Streik oder bei Naturkatastrophen, besteht in der Regel kein Anspruch, wenn die Airline den Zwischenfall nicht durch zumutbare Maßnahmen hätte vermeiden können.
2.
Je nach Distanz zur Destination beträgt die Höhe der Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro. Was der Flug tatsächlich gekostet hat, spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie die Frage, ob es sich dabei um eine Pauschalreise gehandelt hat.
Neben einer Entschädigung muss die Fluggesellschaft auch eine Übernachtung im Hotel ermöglichen, wenn dies aufgrund der Verzögerung nötig ist.
Ab einer zweistündigen Verspätung sind von den Fluglinien Getränke und Snacks oder Gutscheine zur Verfügung zu stellen, die dann in einem der Flughafenshops eingelöst werden können. Zudem haben Passagiere Anspruch auf Telefonate und E-Mails.
3.
Die Ansprüche können – außergerichtlich – auch ohne Anwalt geltend gemacht werden. Erfahrungsgemäß ist es als Privatperson aber bedeutend schwieriger, diese durchzusetzen. Manche Betroffene erhalten überhaupt keine Reaktion, andere werden mit Standardschreiben abgelehnt. Besonders schwierig wird es für den juristischen Laien, wenn sich die Fluggesellschaft auf technische Probleme beruft. Spätestens dann sollte man einen Anwalt einschalten.
Die Entschädigungsansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Wer es bislang versäumt hat, Ausgleichszahlungen einzufordern, kann dies auch noch rückwirkend tun.
Wie viel müssen die Fluglinien zahlen? Wie macht man seine Ansprüche geltend?