Naturschutz ist Trumpf der 380-kV-Gegner
Beide Seiten im 380-kV-Streit, Betreiber und Gegner, brauchen einen langen Atem. Heute, Montag, geht in Wien die Berufungsverhandlung beim Bundesverwaltungsgericht in die zweite Woche. Die drei Richterinnen werden ab Dienstag bis zu drei Reservetage für die Verhandlung und für die vielen offenen Fragen in Anspruch nehmen.
Die Salzburger ErdkabelBefürworter können praktisch nur Erfolg haben, wenn sie sich mit Natur- und Landschaftsschutz-Argumenten durchsetzen: Erst wenn das Gericht die Freileitung von Elixhausen nach Kaprun als nicht genehmigungsfähig einstuft, kann eine Kabelvariante ernsthaft ins Spiel kommen.
Obwohl Sachverständige in der ersten Instanz den Fachbereich Naturschutz (als einzigen) negativ beurteilt hatten, hat das Land das Projekt im Jahr 2015 genehmigt, weil Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen und das öffentliche Interesse an der Energieversorgung die Nachteile in Wald und Flur überwiegen sollen. Die Gegenseite, der Bauherr Austrian Power Grid (APG), wiederum argumentiert, dass überhaupt keine Naturschutz-Ersatzleistungen vorzuschreiben gewesen wären, da sich das 380-kV-Projekt mit dem Abbau anderer Stromleitungen sogar positiv auf die Natur auswirken würde. Außerdem sei ein Ausgleichsprojekt in der Weitwörther Au gesetzeswidrig, weil dieses ohnehin vom Land selbst durchgeführt werden müsse.
Landesumweltanwaltschaft und Naturschutzbund werden sich heute in Wien einbringen. Der Naturschutzbund führt unter anderem ins Treffen, dass mit dem Nockstein-Gebiet bei Koppl ein faktisches Vogelschutzgebiet betroffen wäre, und er bezweifelt, dass wirklich alle wertvollen Biotope an der Trasse berücksichtigt wurden.