Junge Verkäufer im Handel werden besser bezahlt
Gewerkschaft und Arbeitgeber einigen sich auf Kollektivvertrag, der höhere Einstiegsgehälter bringt.
Österreichs Handelsunternehmen beschäftigen deutlich mehr als eine halbe Million Menschen, davon 404.000 Angestellte. Für sie gilt ab 1. Dezember 2017 ein neuer Kollektivvertrag mit einem neuen Gehaltsschema, für dessen Umsetzung die Betriebe allerdings vier Jahre Zeit haben.
Kern der Reform, auf die sich die Sparte Handel in der Wirtschaftskammer (WKO) und die Privatangestelltengewerkschaft GPAdjp geeinigt haben, ist eine Anhebung der Mindestgehälter. Neueinsteiger mit abgeschlossener Lehre erhalten in Zukunft zumindest 1600 Euro brutto im Monat, derzeit liegt das Mindestgehalt bei 1546 Euro.
Anders als bisher rücken Angestellte auch nicht erst nach einer Wartezeit von neun Jahren in höhere Gehaltsklassen vor, sondern es gibt ab dem Einstieg vier Vorrückungen bis zum 13. Berufsjahr. Für ältere Arbeitnehmer verflacht sich damit die Gehaltskurve, ihnen werden künftig auch nur noch höchstens sieben Jahre als Vordienstzeit angerechnet.
Das sei so gewollt, sagen Gewerkschaft und Wirtschaftskammer unisono. Denn damit werde das Einstellen älterer und erfahrener Angestellter günstiger, andererseits werde der Handel als Arbeitgeber für junge Menschen attraktiver. Die Gewerkschaft sieht zudem Frauen, die fast zwei Drittel der Handelsangestellten ausmachen, als Gewinner der Reform. Denn künftig würden Karenzzeiten auch für Vorrückungen berücksichtigt, freut sich GPA-djp-Chef Wolfgang Katzian.
Als Nächstes nehmen Gewerkschaft und die Sparte Handel Verhandlungen über Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Überzahlungen in Angriff.