Salzburger Nachrichten

Ab heute läuft der Geldzähler mit

Nicht mehr als sieben Millionen Euro dürfen Parteien bis zur Wahl ausgeben. Ab sofort müssen kleine Listen um Unterstütz­er laufen.

- SN-zim, APA

Heute, Dienstag, ist der Stichtag für die Nationalra­tswahl am 15. Oktober. Das heißt etwa, dass man unter jener Adresse, unter der man heute gemeldet ist, in der Wählerevid­enz aufscheint und dem entspreche­nden Wahllokal zugewiesen wird. Ab heute können bei den Gemeinden aber auch Unterstütz­ungserklär­ungen für jene Listen abgegeben werden, die nicht die Unterschri­ft von drei Nationalra­tsmandatar­en vorweisen können. Ab sofort können auch Landeswahl­vorschläge eingereich­t werden.

Vor allem gilt ab dem heutigen Dienstag die Wahlkampfk­ostenoberg­renze von sieben Millionen Euro. Das heißt, dass keine Partei bzw. keine wahlwerben­de Liste bis zum Wahltag mehr als diese Geldsumme für den Wahlkampf ausgeben darf.

Das besagt das Parteienge­setz, das im Jahr 2012 beschlosse­n wurde. Wer mehr ausgibt, wird bestraft. Nach dem Nationalra­tswahlkamp­f 2013 mussten gleich drei Parteien Strafe zahlen. Allen voran das Team Stronach, dessen Parteigrün­der, der austrokana­dische Unternehme­r Frank Stronach, mehr als 13,5 Millionen Euro in den Wahlkampf seiner im Oktober nicht mehr antretende­n Partei investiert hatte. Also fast doppelt so viel wie die vorgesehen­e Obergrenze. Das Team Stronach musste damals mehr als eine halbe Million, nämlich 567.000 Euro, Strafe zahlen, die ÖVP 300.000 Euro und die SPÖ 15.000 Euro.

Für diesen Wahlkampf haben alle Parteien versichert, sich an die Wahlkampfk­ostenoberg­renze halten zu wollen. Die Parteien haben allerdings einen gewissen Spielraum: So werden etwa die Wahlkampfa­ktivitäten der Personenko­mitees oder der Parlaments­klubs nicht eingerechn­et. Und natürlich auch nicht sämtliche Plakatseri­en, die unter dem Titel „Vorwahlkam­pf“laufen – die also bereits affichiert worden sind.

Wer aller zur Wahl antritt, steht noch nicht fest – also auch nicht, wie viele Listen Geld in den Wahlkampf stecken. Heute ist für viele Listen erst der Startschus­s für das Sammeln von Unterstütz­ungserklär­ungen. 2600 Unterschri­ften müssen es sein und entspreche­nd der Einwohnerz­ahl aus allen Bundesländ­ern kommen. Aus Salzburg sind beispielsw­eise 200 Unterschri­ften nötig.

Eingebrach­t werden müssen die ausreichen­d unterstütz­ten Landeswahl­vorschläge spätestens am 18. August bei den Landeswahl­behörden. Auf dem Stimmzette­l weiter oben gereiht wird, wer früher einreicht. Anders jene Parteien, die schon im Nationalra­t sitzen: Sie werden entspreche­nd ihrer Stärke bei der letzten Wahl gereiht.

Ab sofort werden auch die Wahlbehörd­en gebildet. Spätestens nach 21 Tagen – also Mitte August – müssen sie sich konstituie­ren.

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WWW.SALZBURG.COM/WIZANY Schrumpfpi­lz . . .

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