Ab heute läuft der Geldzähler mit
Nicht mehr als sieben Millionen Euro dürfen Parteien bis zur Wahl ausgeben. Ab sofort müssen kleine Listen um Unterstützer laufen.
Heute, Dienstag, ist der Stichtag für die Nationalratswahl am 15. Oktober. Das heißt etwa, dass man unter jener Adresse, unter der man heute gemeldet ist, in der Wählerevidenz aufscheint und dem entsprechenden Wahllokal zugewiesen wird. Ab heute können bei den Gemeinden aber auch Unterstützungserklärungen für jene Listen abgegeben werden, die nicht die Unterschrift von drei Nationalratsmandataren vorweisen können. Ab sofort können auch Landeswahlvorschläge eingereicht werden.
Vor allem gilt ab dem heutigen Dienstag die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro. Das heißt, dass keine Partei bzw. keine wahlwerbende Liste bis zum Wahltag mehr als diese Geldsumme für den Wahlkampf ausgeben darf.
Das besagt das Parteiengesetz, das im Jahr 2012 beschlossen wurde. Wer mehr ausgibt, wird bestraft. Nach dem Nationalratswahlkampf 2013 mussten gleich drei Parteien Strafe zahlen. Allen voran das Team Stronach, dessen Parteigründer, der austrokanadische Unternehmer Frank Stronach, mehr als 13,5 Millionen Euro in den Wahlkampf seiner im Oktober nicht mehr antretenden Partei investiert hatte. Also fast doppelt so viel wie die vorgesehene Obergrenze. Das Team Stronach musste damals mehr als eine halbe Million, nämlich 567.000 Euro, Strafe zahlen, die ÖVP 300.000 Euro und die SPÖ 15.000 Euro.
Für diesen Wahlkampf haben alle Parteien versichert, sich an die Wahlkampfkostenobergrenze halten zu wollen. Die Parteien haben allerdings einen gewissen Spielraum: So werden etwa die Wahlkampfaktivitäten der Personenkomitees oder der Parlamentsklubs nicht eingerechnet. Und natürlich auch nicht sämtliche Plakatserien, die unter dem Titel „Vorwahlkampf“laufen – die also bereits affichiert worden sind.
Wer aller zur Wahl antritt, steht noch nicht fest – also auch nicht, wie viele Listen Geld in den Wahlkampf stecken. Heute ist für viele Listen erst der Startschuss für das Sammeln von Unterstützungserklärungen. 2600 Unterschriften müssen es sein und entsprechend der Einwohnerzahl aus allen Bundesländern kommen. Aus Salzburg sind beispielsweise 200 Unterschriften nötig.
Eingebracht werden müssen die ausreichend unterstützten Landeswahlvorschläge spätestens am 18. August bei den Landeswahlbehörden. Auf dem Stimmzettel weiter oben gereiht wird, wer früher einreicht. Anders jene Parteien, die schon im Nationalrat sitzen: Sie werden entsprechend ihrer Stärke bei der letzten Wahl gereiht.
Ab sofort werden auch die Wahlbehörden gebildet. Spätestens nach 21 Tagen – also Mitte August – müssen sie sich konstituieren.