Die „Ex“Hunderte Male angerufen: Gericht sah dennoch kein Stalking
Innerhalb von nur zwei Monaten – zwischen Mitte Jänner und Mitte März 2015 – soll ein inzwischen in der Schweiz lebender Salzburger Unternehmer seine Ex-Freundin unter anderem mit exakt 318 Anrufen gestalkt haben. Weiters schickte er der „Ex“im besagten Zeitraum 90 HandyKurznachrichten sowie auch noch zahlreiche Sprach- und Videobotschaften. Dadurch, so die Staatsanwaltschaft, habe er die Frau in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt.
Der Mann, er ist um die fünfzig, war zwar bereits in Abwesenheit wegen „beharrlicher Verfolgung“zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sein Verteidiger Franz Essl hatte das Abwesenheitsurteil aber erfolgreich bekämpft, weshalb dem Unternehmer am Montag erneut am Landesgericht Salzburg der Prozess gemacht wurde.
Die jetzige Richterin Claudia Bahar sprach den Beschuldigten im Zweifel frei. Anwalt Essl: „Die Frau hatte meinen Mandanten im Tatzeitraum ebenfalls mehrfach angerufen und sich sogar zwei Mal mit ihm getroffen.“
Dem Unternehmer wurde auch noch angelastet, die ExFreundin verleumdet und im Ermittlungsverfahren falsch ausgesagt zu haben. Zudem wurde ihm auch noch fahrlässige Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Motorradunfall im September vorgeworfen. Auch bezüglich dieser Strafanträge gab es – ebenfalls bereits rechtskräftige – Freisprüche.