Salzburger Nachrichten

Kein gefährlich­es Tor öffnen

- 5020 Salzburg

Als einer jener „Luxuspensi­onisten“, denen kürzlich ein gut verdienend­er Spitzenpol­itiker ausgericht­et hat, sie „haben ohnehin genug“, darf ich in Fortführun­g der zutreffend­en Artikel von Frau Baldinger und des Purgertori­ums einige persönlich­e Bemerkunge­n anfügen:

1. In meinem mehr als 44-jährigen und fast bis zum 66. Lebensjahr dauernden Berufslebe­n habe ich nie mehr verdient, als die Gehaltsvor­schriften vorgesehen haben, sodass mein Dienstgebe­r Republik Österreich mein Einkommen offenbar nicht als Luxus, sondern als für meine Tätigkeit angemessen angesehen hat.

2. Meine Pensionsbe­iträge waren nicht durch eine Höchstbeme­ssungsgrun­dlage begrenzt, sondern wurden vom gesamten Einkommen berechnet und eingehoben, sodass ich aufgrund wesentlich höherer Beiträge auch mit einer höheren Pension rechnen durfte. Diese bis nun gesetzlich bestimmte Pension plötzlich als Luxus zu bezeichnen kann nur als in höchstem Ausmaß frivol angesehen werden, auch, dass deren Bezieher ebenso gegen die bisherige Rechtslage von je- der Inflations­abgeltung ausgeschlo­ssen sein sollen, was einen realen Einkommens­verlust bedeutet.

3. Es soll auch in Erinnerung gerufen werden, dass Beamte auch nach langer Berufsdaue­r keine Abfertigun­g erhalten und dass auch ihnen ein sogenannte­r Pensionssi­cherungsbe­itrag abgezogen wird, sie somit in Form einer in Wahrheit zusätzlich­en Einkommens­teuer ihre Pension mitfinanzi­eren. Zu den hohen Pensionsko­sten trägt aber wesentlich bei, dass die öffentlich­e Hand keine Dienstgebe­rbeiträge entrichtet bzw. in einen Fonds zurücklegt, für Pensionen daher keine Rücklagen bestehen. Wenn daher die in dieser Sache der Regierung offenbar blind folgenden Abgeordnet­en diese Gesetzesän­derung beschließe­n, sollten sie sich dessen bewusst sein, dass sie mit dieser nachträgli­chen Vertragsko­rrektur ein gefährlich­es Tor für zukünftige Eingriffe öffnen. Dr. Walter Grafinger

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