NSU-Prozess: Staatsanwalt fordert die Höchststrafe
Der Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe dauert bereits vier Jahre. In den kommenden Monaten könnte es ein Urteil in dem Mammutprozess geben.
Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Die Gesamtstrafe könne nur eine lebenslange Freiheitsstrafe sein, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag zum Abschluss des mehrtägigen Anklageplädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Zudem forderte er die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung einer anschließenden Sicherungsverwahrung.
Zschäpe ist das einzige noch lebende ehemalige Mitglied der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Zschäpes mutmaßliche Komplizen, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, hatten sich nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall im November 2011 selbst erschossen. Nach dem Selbstmord der beiden machte sich Zschäpe nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft zudem des versuchten Mordes schuldig, als sie die Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau in Brand setzte: Sie habe damit Beweismittel vernichten wollen und den Tod von Menschen in Kauf genommen, hatte die Bundesanwaltschaft argumentiert.
Auch wenn Zschäpe kein einziges Mal selbst geschossen hat, wirft die Bundesanwaltschaft ihr Mittäterschaft an allen NSU-Verbrechen vor: den neun Morden an türkischund griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenanschlägen in Köln mit teils Dutzenden Verletzten sowie zahlreichen Raubüberfällen. Insgesamt forderte Diemer für 14 dieser Verbrechen jeweils lebenslänglich. Zschäpe soll alle Taten gewollt und maßgeblich unterstützt haben.
Die Sicherungsverwahrung soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber als gefährlich gelten. Diemer sagte, Zschäpe sei ein „eiskalt kalkulierender Mensch“, für den Menschenleben keine Rolle spielten. Menschenleben seien ihr gleichgültig gewesen, wenn es um ihre eigenen wirtschaftlichen oder ideologischen Interessen gegangen sei. Die Anklage hatte an den vergangenen Prozesstagen argumentiert, Zschäpe habe mit ihren Komplizen die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch Morde in Angst und Schrecken zu versetzen. Ebenfalls angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe. Mit einem Urteil in dem Mammutprozess wird in einigen Monaten gerechnet.