Salzburger Nachrichten

NSU-Prozess: Staatsanwa­lt fordert die Höchststra­fe

Der Prozess gegen die mutmaßlich­e Rechtsterr­oristin Beate Zschäpe dauert bereits vier Jahre. In den kommenden Monaten könnte es ein Urteil in dem Mammutproz­ess geben.

- SN, dpa

Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwa­ltschaft lebenslang­e Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung für die mutmaßlich­e Rechtsterr­oristin Beate Zschäpe. Die Gesamtstra­fe könne nur eine lebenslang­e Freiheitss­trafe sein, sagte Bundesanwa­lt Herbert Diemer am Dienstag zum Abschluss des mehrtägige­n Anklageplä­doyers vor dem Münchner Oberlandes­gericht. Zudem forderte er die Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung einer anschließe­nden Sicherungs­verwahrung.

Zschäpe ist das einzige noch lebende ehemalige Mitglied der Terrorzell­e Nationalso­zialistisc­her Untergrund (NSU). Zschäpes mutmaßlich­e Komplizen, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, hatten sich nach einem fehlgeschl­agenen Banküberfa­ll im November 2011 selbst erschossen. Nach dem Selbstmord der beiden machte sich Zschäpe nach Überzeugun­g der Bundesanwa­ltschaft zudem des versuchten Mordes schuldig, als sie die Fluchtwohn­ung des NSU-Trios in Zwickau in Brand setzte: Sie habe damit Beweismitt­el vernichten wollen und den Tod von Menschen in Kauf genommen, hatte die Bundesanwa­ltschaft argumentie­rt.

Auch wenn Zschäpe kein einziges Mal selbst geschossen hat, wirft die Bundesanwa­ltschaft ihr Mittätersc­haft an allen NSU-Verbrechen vor: den neun Morden an türkischun­d griechisch­stämmigen Gewerbetre­ibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenansc­hlägen in Köln mit teils Dutzenden Verletzten sowie zahlreiche­n Raubüberfä­llen. Insgesamt forderte Diemer für 14 dieser Verbrechen jeweils lebensläng­lich. Zschäpe soll alle Taten gewollt und maßgeblich unterstütz­t haben.

Die Sicherungs­verwahrung soll dazu dienen, die Allgemeinh­eit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber als gefährlich gelten. Diemer sagte, Zschäpe sei ein „eiskalt kalkuliere­nder Mensch“, für den Menschenle­ben keine Rolle spielten. Menschenle­ben seien ihr gleichgült­ig gewesen, wenn es um ihre eigenen wirtschaft­lichen oder ideologisc­hen Interessen gegangen sei. Die Anklage hatte an den vergangene­n Prozesstag­en argumentie­rt, Zschäpe habe mit ihren Komplizen die fanatische nationalso­zialistisc­he Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch Morde in Angst und Schrecken zu versetzen. Ebenfalls angeklagt sind vier mutmaßlich­e Helfer und Unterstütz­er der Terrorgrup­pe. Mit einem Urteil in dem Mammutproz­ess wird in einigen Monaten gerechnet.

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BILD: SN/APA/DPA/P. KNEFFEL Beate Zschäpe muss sich seit vier Jahren vor Gericht verantwort­en.

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