Land verkürzte Vertrag von schwangerer Lehrerin
Schock für eine Frau aus dem Land Salzburg: Die schwangere Landeslehrerin erhielt kürzlich den Dienstvertrag für das neue Schuljahr. Wie andere Junglehrer bekommt auch sie in der ersten Zeit auf ein Jahr befristete Verträge, bevor diese in unbefristete umgewandelt werden. Im aktuellen Vertrag steht nun, dass das Dienstverhältnis „bis zum Ende des Mutterschutzes eingegangen“werde – und nicht bis über die Zeit der Karenz hinaus oder zumindest bis zum Ende des Schuljahres.
Deshalb hat sie bei Toni Polivka Beschwerde eingereicht. Er ist FCG-Vorsitzender der Pflichtschullehrer in Salzburg und sagt: „Das stellt eine eindeutige Diskriminierung schwangerer Frauen gegenüber ihren männlichen Kollegen dar.“Es stehe im „krassen Gegensatz zum österreichischen Recht“, wenn Frauen, die ihre Schwangerschaft vorschriftsmäßig melden, dadurch „Nachteile erleiden“.
Ihm seien mehrere Fälle bekannt, bei denen Lehrerinnen mit befristeten Jahresverträgen lediglich Anstellungen bis zum Ende des Mutterschutzes erhalten hätten, sobald sie ihre Schwangerschaft gemeldet hatten. „Dann bekommen sie einen Vertrag mit demselben Passus wie die Frau aus dem aktuellen Fall.“Damit würden Frauen nach Ende der Karenz jedenfalls keinen Arbeitsplatz haben, an den sie zurückkehren könnten.
Eva Veichtlbauer, Leiterin der Bildungsabteilung beim Land, beklagt das schlechte Verhältnis zur Personalvertretung. Bei ei- nem anonymisierten Fall könne sie lediglich Mutmaßungen anstellen, warum der Passus in diesem Vertrag sei. „Wenn eine Frau schwanger ist, schauen wir, was vom Unterrichtsjahr noch für sie zumutbar ist, und planen dann Ersatz für sie ein“, so Veichtlbauer. Die Passage mit dem Ende des Dienstverhältnisses nach dem Mutterschutz sei jedenfalls nicht Standard in Verträgen. Den Fall soll nun die Gleichbehandlungskommission des Landes klären.
„Der Landesdienst diskriminiert Frauen .“