Beamte müssen auch Widerstand leisten
Eigenverantwortung oder Pflichterfüller? Die Rolle der öffentlich Bediensteten im Salzburger Swap-Skandal ist erklärungsbedürftig.
Österreich ist kein Beamtenstaat. Im internationalen Vergleich liegen wir im unteren Drittel. Den höchsten Anteil an öffentlich Bediensteten haben die bei uns so gern als demokratie- und bildungspolitische Vorzeige-Sozialstaaten gehandelten Länder Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland. Dort ist beinahe jeder dritte Beschäftigte ein Beamter. In Österreich sind es zwölf Prozent. Wer noch weniger haben möchte, sollte nach Japan oder Südkorea ziehen: acht Prozent.
Die politische Bedeutung der beim Staat Beschäftigten ist umso größer. Fast 40 Prozent der Abgeordneten im Nationalrat und in den Landtagen kommen aus dem öffentlichen Dienst. Der Berufsstand ist heillos überrepräsentiert. Das muss einem zu denken geben.
Bedenkenswert ist auch das berufliche Selbstverständnis, mit dem einige Beamte heute an ihr Tagwerk herangehen. Sie betrachten sich als politische Erfüllungsgehilfen, die die Wünsche ihrer Vorgesetzten selbst dann auf Punkt und Beistrich erfüllen, wenn sie sich rechtlich nicht mehr darstellen lassen. Im Widerspruch dazu steht die Formel, die für Beamte und Vertragsbedienstete gilt: „Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“Dazu gehört auch Widerstandskraft gegen unsittliche politische Wünsche. Dann, wenn eine Weisung nachweislich falsch ist, kann sie abgelehnt werden. Wenn sie rechtswidrig ist, muss sie abgelehnt werden.
Natürlich können „sture“Beamte zu einem politischen Durchsetzungsproblem werden. Aber schlimmer als diese sind willfährige Handlanger, die sich später darauf hinausreden, nur Aufträge erfüllt zu haben.
Beim Salzburger Swap-Skandal hat es zuerst geheißen, alle Geschäfte seien von den Beamten abgewickelt worden, die Politiker hätten nichts damit zu tun gehabt. Jetzt erzählt man uns, alle Verantwortung sei bei den Politikern gelegen, die Beamten hätten nichts damit zu tun gehabt, bestenfalls ihre Pflicht erfüllt. Was jetzt?
Pragmatisierte Beamte können sich nicht auf Befehlsnotstand oder Pflichterfüllung hinausreden. Sie sind ja genau deswegen vor Kündigung geschützt, damit sie nicht alles tun müssen, was man ihnen anschafft.
Diese Punkte wird man berücksichtigen müssen, wenn man über die Folgen des Swap-Prozesses redet.