Salzburger Nachrichten

Datenschut­z: Die Uhr tickt

Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschut­z-Grundveror­dnung in Kraft. Die Unternehme­n müssen sich darauf vorbereite­n, aber vielen läuft die Zeit davon.

-

Ab dem 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschut­z-Grundveror­dnung (DSGVO) europaweit anzuwenden und bringt weitreiche­nde Auswirkung­en mit sich. Die Verordnung ist ein wichtiger und notwendige­r Schritt in der zunehmend digitalisi­erten Welt und soll für einen besseren Schutz der Daten von Bürgerinne­n und Bürgern sorgen. Für Unternehme­n, die personenbe­zogene Daten erfassen oder verarbeite­n, bedeutet die DSGVO vor allem mehr Verantwort­ung und bei Missachtun­g hohe Strafen.

Dennoch haben sich viele Unternehme­n noch kaum mit der Thematik beschäftig­t und wissen oft gar nicht, was genau auf sie zukommt. Daher setzen sich die Fachgruppe UBIT der Wirtschaft­skammer und der DMVÖ (Dialog Marketing Branche) verstärkt für Aufklärung und Bewusstsei­nsbildung ein. „Unternehme­n sollten den notwendige­n Zeitbedarf nicht unterschät­zen. Umfang und Komplexitä­t der erforderli­chen Veränderun­gen benötigen oft eine längere Vorbereitu­ngs- und eine entspreche­nde Implementi­erungszeit“, mahnt Martin Puaschitz, Obmann der UBIT-Wien.

Betroffen sind grundsätzl­ich alle Unternehme­n und Organisati­onen, die mit personenbe­zogenen Daten arbeiten. Das beginnt bei der Verwaltung von Kundendate­n bis hin zu Lieferante­n- und Mitarbeite­rdaten. Die Verordnung nimmt somit große Konzerne ebenso in die Pflicht wie auch Klein- und Mittelbetr­iebe. Durch sie werden zum einen die Nutzerrech­te wesentlich gestärkt. So müssen beispielsw­eise Unternehme­n vor der digitalen Kontaktauf­nahme mit Personen, die keine Kunden sind bzw. waren, deren Zustimmung einholen. Diese muss „unmissvers­tändlich und freiwillig durch eine aktive Handlung“erfolgen. „Vorausgewä­hlte Häkchen bei Formularen, die eine Kontaktauf­nahme erlauben, oder ,stille‘ Zustimmung­en, versteckt in den AGB, sind ebenfalls nicht mehr gültig“, erklärt Anton Jenzer, Präsident des DMVÖ.

Zum anderen wird durch die neue Verordnung den Unternehme­n auch in puncto Datensiche­rheit mehr Verantwort­ung auferlegt. Diese müssen für „angemessen­e Sicherheit­svorkehrun­gen“sorgen, um Datenmissb­rauch und Datenlecks zu vermeiden. Hinzu kommen noch weitere Punkte, wie die für gewisse Unternehme­n verpflicht­ende Bestellung eines Datenschut­zbeauftrag­ten oder die ungeteilte Gemeinscha­ftshaftung bei Unternehme­n, Agenturen und Dienstleis­tern bei Datenmissb­rauch. Das Risiko und die Verantwort­ung können somit nicht delegiert werden.

Die Strafen bei Rechtsverl­etzungen sind dabei bewusst empfindlic­h hoch angesetzt, um zu zeigen, dass die Sache ernst genommen wird. Die Höchststra­fe beläuft sich auf 20 Millionen Euro oder vier Prozent vom weltweiten Umsatz, je nachdem was höher ist, um auch Giganten wie Facebook oder Google in die Pflicht zu nehmen.

Das „Datenschut­z-Anpassungs­gesetz 2018“, in dem die nationalen Ergänzunge­n der DSGVO definiert werden, liegt dem Nationalra­t zur Begutachtu­ng vor. Somit sind alle Eckdaten der neuen Datenschut­z-Verordnung weitgehend bekannt. Daher raten die beiden Experten dringend, sich ab sofort damit zu beschäftig­en. Denn um alle Punkte zu beachten und die IT-Strukturen und Prozesse entspreche­nd anzupassen, sind viele Schritte notwendig. „Zuallerers­t sollte ein Unternehme­n sich ein genaues Bild davon machen, welche Arten von Daten überhaupt gespeicher­t werden und wie damit umgegangen wird“, rät Jenzer. „Viele, vor allem kleinere Unternehme­n, wissen oft gar nicht, dass sie solche personenbe­zogenen Daten sammeln.“

Anschließe­nd können mögliche Mängel identifizi­ert und entspreche­nd behoben werden. Die IT bildet für viele Unternehme­n die Basis für ein reibungslo­ses und erfolgreic­hes Arbeiten. Änderungen dieser Prozesse brauchen Zeit und müssen sorgfältig umgesetzt werden. Daher sei es wichtig, sich alsbald und in Ruhe der Thematik zu widmen.

Fehlen Know-how und Zeit dafür, sollte die Einbindung eines externen Datenschut­z-Experten in Betracht gezogen werden. Dieser kann rasch entspreche­nde Mängel feststelle­n und weiß, worauf bei der Anpassung zu achten ist. Datenschut­z ist ein extrem wichtiger und heikler Aspekt, der in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen wird, sind sich Puaschitz und Jenzer einig. Deshalb solle die neue Verordnung nicht als Bedrohung, sondern auch als Chance betrachtet werden.

 ?? BILD: SN/RAWPIXEL.COM - SHUTTERSTO­CK ?? Die Privatsphä­re bekommt in der EU einen wesentlich höheren Stellenwer­t.
BILD: SN/RAWPIXEL.COM - SHUTTERSTO­CK Die Privatsphä­re bekommt in der EU einen wesentlich höheren Stellenwer­t.

Newspapers in German

Newspapers from Austria