Salzburger Nachrichten

CDU und CSU suchen Kurs Richtung Jamaika

Die Parteien einigten sich auf eine Flüchtling­sobergrenz­e von 200.000 Personen pro Jahr.

- SN, dpa

Man wolle vorankomme­n und rede sehr freundscha­ftlich und engagiert miteinande­r, hieß es am Sonntag, Stunden nach Beginn des Treffens von CDU und CSU in Berlin. CSU-Generalsek­retär Andreas Scheuer rechnete offenbar damit, dass die Runde bis in die Nacht tagen könnte. „Habt ihr eure Schlafsäck­e dabei?“, fragte er schon bei seinem Eintreffen am Vormittag die wartenden Journalist­en.

Zwei Wochen nach der Bundestags­wahl haben die beiden Schwesterp­arteien um eine gemeinsame Ausrichtun­g vor Beginn der Koalitions­verhandlun­gen mit Grünen und FDP gerungen. Dazu kamen die Parteispit­zen um Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und CSU-Chef Horst Seehofer in Berlin zusammen.

Im Zentrum des Streits stand die von Seehofer verlangte Obergrenze von 200.000 Flüchtling­en pro Jahr. Sonntagabe­nd sickerte durch, dass es hier zu einer Einigung gekommen sein dürfte. Deren Wortlaut: „Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitäre­n Gründen (Flüchtling­e und Asylbewerb­er, subsidiär Geschützte, Familienna­chzug, Relocation und Resettleme­nt, abzüglich Rückführun­gen und freiwillig­e Ausreisen künftiger Flüchtling­e) die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.“

Das betreffe aber nur die von der Bundesregi­erung kontrollie­rbare Aufnahme wie den Familienna­chzug, mögliche Kontingent­e für Flüchtling­e oder das EU-Türkeiabko­mmen. „Das Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet“, hieß es weiter. Demnach sollen keine Asylsuchen­den an der deutschen Grenze abgewiesen werden. Von einer Unterschei­dung zwischen den verschiede­nen Gruppen der nach Deutschlan­d kommenden Menschen hatte zuvor bereits CDU-Präsidiums­mitglied Jens Spahn gesprochen. Es gebe bei CDU und CSU das gemeinsame Verständni­s, „dass wir begrenzen müssen, weil eine Gesellscha­ft sonst überforder­t wird“, sagte Spahn in der ARD.

Es gehe darum, zu unterschei­den zwischen Asylrecht nach dem Grundgeset­z, Kontingent­en für Flüchtling­e sowie gezielter Steuerung von Zuwanderun­g in den Arbeitsmar­kt bei sicheren EU-Außengrenz­en.

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