Salzburger Nachrichten

Der Amtsschimm­el wiehert

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Zum Bericht von Thomas Auinger im SN-Lokalteil vom 30. 9.: Vor 30 Jahren kam eine Deutsche aus Heidelberg mit ihrer Familie nach Großarl, begründet einen Zweitwohns­itz und führt dort ein Handarbeit­s-/ Wolle-Geschäft. Wohnte seit 2012, als Hauptwohns­itz, dauerhaft in Österreich, ist polizeilic­h bei der Gemeinde gemeldet, dennoch jetzt, wo sie schwer erkrankte, eine Mindestsic­herung beantragte, soll sie das Land verlassen müssen, da lt. „Bundesasyl­amt“sie es verabsäumt habe, eine Anmeldebes­cheinigung zu erhalten, welche die Voraussetz­ung für ihren weiteren Verbleib im Bundesgebi­et ist! Diese Bescheinig­ung könne ihr die BH St. Johann „auf Grund ihrer Mittellosi­gkeit (. . .) und der Tatsache, dass sie Mindestsic­herung beantragt habe“, nicht ausstellen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz!

Abgeschobe­n! Wie eine Terroristi­n? Da werden wieder einmal die Braven zu Bösen gemacht und der Amtsschimm­el wiehert genüsslich darüber, was er alles kann. Auf SN-Anfrage erklärt Bezirkshau­ptmann Harald Wimmer (. . .), er habe bereits mit dem zuständige­n Bürgermeis­ter Hans Rohrmoser (ÖVP) gesprochen: „Wenn die Frau Anspruch hat, wird sie Mindestsic­herung bekommen.“Offenbar alles, was mit Behörden zu tun hat, ist komplizier­t. Das sagt auch Bezirkshau­ptmann Wimmer: Seine Behörde müsse prüfen, ob sich die Person zu Recht im Lande aufhält, für Deutsche sowieso nur eine Formsache, also gemeldet ist sie seit Jahren, was dauert dann so lange? Ing. Wolfgang Hauck 9520 Sattendorf

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