Der Amtsschimmel wiehert
Zum Bericht von Thomas Auinger im SN-Lokalteil vom 30. 9.: Vor 30 Jahren kam eine Deutsche aus Heidelberg mit ihrer Familie nach Großarl, begründet einen Zweitwohnsitz und führt dort ein Handarbeits-/ Wolle-Geschäft. Wohnte seit 2012, als Hauptwohnsitz, dauerhaft in Österreich, ist polizeilich bei der Gemeinde gemeldet, dennoch jetzt, wo sie schwer erkrankte, eine Mindestsicherung beantragte, soll sie das Land verlassen müssen, da lt. „Bundesasylamt“sie es verabsäumt habe, eine Anmeldebescheinigung zu erhalten, welche die Voraussetzung für ihren weiteren Verbleib im Bundesgebiet ist! Diese Bescheinigung könne ihr die BH St. Johann „auf Grund ihrer Mittellosigkeit (. . .) und der Tatsache, dass sie Mindestsicherung beantragt habe“, nicht ausstellen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz!
Abgeschoben! Wie eine Terroristin? Da werden wieder einmal die Braven zu Bösen gemacht und der Amtsschimmel wiehert genüsslich darüber, was er alles kann. Auf SN-Anfrage erklärt Bezirkshauptmann Harald Wimmer (. . .), er habe bereits mit dem zuständigen Bürgermeister Hans Rohrmoser (ÖVP) gesprochen: „Wenn die Frau Anspruch hat, wird sie Mindestsicherung bekommen.“Offenbar alles, was mit Behörden zu tun hat, ist kompliziert. Das sagt auch Bezirkshauptmann Wimmer: Seine Behörde müsse prüfen, ob sich die Person zu Recht im Lande aufhält, für Deutsche sowieso nur eine Formsache, also gemeldet ist sie seit Jahren, was dauert dann so lange? Ing. Wolfgang Hauck 9520 Sattendorf