Schuldspruch gegen Westenthaler rechtskräftig
Der Schuldspruch für den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler in den Causae Fußball-Bundesliga und einer 300.000-Euro-Zahlung der Lotterien an das BZÖ ist rechtskräftig. Offen ist, ob es bei der vom Erstgericht verhängten Strafe – zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt – bleibt.
Westenthaler hatte gegen seine Verurteilung vom Jänner 2017 aufs Schärfste protestiert und dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) vor Kurzem in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen. In dem Verfahren war Westenthaler in einem ersten Rechtsgang im April 2015 zunächst von sämtlichen Vorwürfen freige- sprochen worden. Der OGH hob diese Entscheidung im März 2016 allerdings auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an. In diesem kam ein neu zusammengesetzter Schöffensenat zu „eindeutigen Schuldsprüchen“.
Inhaltlich war es zum einen um eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006 und andererseits um die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußballnachwuchs zugedachten Millionensubvention an die Bundesliga gegangen. Aktuell wird von der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Westenthaler wegen Untreue ermittelt.