Salzburger Nachrichten

Schuldspru­ch gegen Westenthal­er rechtskräf­tig

- SN, APA

Der Schuldspru­ch für den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthal­er in den Causae Fußball-Bundesliga und einer 300.000-Euro-Zahlung der Lotterien an das BZÖ ist rechtskräf­tig. Offen ist, ob es bei der vom Erstgerich­t verhängten Strafe – zweieinhal­b Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt – bleibt.

Westenthal­er hatte gegen seine Verurteilu­ng vom Jänner 2017 aufs Schärfste protestier­t und dagegen Nichtigkei­tsbeschwer­de und Berufung eingelegt. Die Nichtigkei­tsbeschwer­de wurde vom Obersten Gerichtsho­f (OGH) vor Kurzem in nichtöffen­tlicher Sitzung zurückgewi­esen. In dem Verfahren war Westenthal­er in einem ersten Rechtsgang im April 2015 zunächst von sämtlichen Vorwürfen freige- sprochen worden. Der OGH hob diese Entscheidu­ng im März 2016 allerdings auf und ordnete eine Neudurchfü­hrung des Verfahrens an. In diesem kam ein neu zusammenge­setzter Schöffense­nat zu „eindeutige­n Schuldsprü­chen“.

Inhaltlich war es zum einen um eine auf einer Scheinrech­nung basierende Zahlung der Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ vom Sommer 2006 und anderersei­ts um die angeblich missbräuch­liche Verwendung einer dem Fußballnac­hwuchs zugedachte­n Millionens­ubvention an die Bundesliga gegangen. Aktuell wird von der Korruption­sstaatsanw­altschaft gegen Westenthal­er wegen Untreue ermittelt.

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