Streit um Sanierung: Graf sperrt Privatstraße
Die Gutsverwaltung Anif stellte in der Keltenallee Fahrverbotstafeln auf. Die viel befahrene Verbindungsstraße zwischen Hellbrunn und Gneis ist in schlechtem Zustand.
SN-Leser Michael Haberberger ist verwundert. Regelmäßig nutzt er mit seinem Auto die Keltenallee, die von SalzburgGneis durch ein kurzes Waldstück zum Schloss Hellbrunn und nach Anif führt. „Aber seit Kurzem steht hier ein Fahrverbots-Schild, ausgenommen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge. Ich verstehe nicht, warum man diese Straße sperrt. Zumal die Sperre viel Verkehr in die Wohnsiedlung entlang des Dossenweges bringen wird.“
So wie Michael Haberberger ging es in den vergangenen Tagen vielen. Bei der Stadt Salzburg gingen in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen wegen des Straßenzuges ein. Nur: Verordnet hat das Fahrverbot keine Behörde, sondern die Gutsverwaltung Anif des Grafen Moy, der diese Straße gehört. Hintergrund waren Haftungsbedenken nach Kla- gen von Autobesitzern, die sich ihre Pkw durch Schlaglöcher beschädigten. Michael Handl, Leiter des Straßen- und Brückenamtes, kennt diese Beschwerden. „Die Geschädigten wollten sich bei der Stadt schadlos halten, dann mussten wir sie an den Straßenbesitzer verweisen.“Der schlechte Zustand der Straße sei der Stadt schon seit Langem ein Dorn im Auge. „Besonders für zweispurige Fahrzeuge sind die Löcher eine Gefahr. Wir haben sogar bereits einzelne Ausbesserungsarbeiten durchgeführt, als es Laufveranstaltungen durch diese Straße gab. Eigentlich ist der Eigentümer der Straße verantwortlich.“
Der sieht die Sache anders. Max Graf von Moy stimmt der Ansicht der Stadt zwar zu, dass es ein Nutzungsrecht der Öffentlichkeit durch die jahrzehntelange Nutzung der Straße gibt. „Aber wenn die Stadt ein Recht hat, dann soll sie auch zahlen.“Es habe bereits mehrere Gespräche mit der Stadt über eine Übernah- me der Straße gegeben. „Aber der Standpunkt war immer, dass ich die Straße erst völlig sanieren muss, damit sie die Stadt freundlicherweise übernimmt.“Es sei nicht in seinem Interesse, die Straße geschlossen zu halten. Aber vor einer Aufhebung des Fahrverbotes müsse man sich über die Finanzierung der Erhaltung einig werden. Er sei aber gesprächsbereit.
Laut Hermann Steiner vom Straßenrechtsamt sei man auf einem guten Weg, die Angelegenheit mit der Gutsverwaltung zu klären. Große Zweifel gibt es aber an der Gültigkeit des Verbotes. „Verbotstafeln ohne Hinweis auf die Privatstraße darf nur die Behörde verordnen. Das war in der Keltenallee aber nicht der Fall.“
„ Wenn die Stadt ein Nutzungsrecht hat, soll sie auch zahlen.“