Kein Verrat an den Steuerzahlern
Zu „Wann wird der Steuerwettbewerb unmoralisch?“(SN vom 5. 10. 2017).
Die EU tut jetzt so, als wäre sie der Retter der kleinen Leute, dabei hat man aber nichts getan, um diese Steuerschlupflöcher von vornherein zu verhindern, und man hat im Grunde nichts in der Hand, die Forderungen der EU gegenüber Irland jetzt durchzusetzen.
Dabei wäre es ganz einfach, zu sagen, dass die Steuern in jenem Land abgeführt werden müssen, wo die Umsätze, Gewinne und Einkommen erwirtschaftet wurden. Und zwar vor etwaigen Lizenzkosten. Man muss hier bei der Wurzel ansetzen.
Bei den Finanztransaktionen, bei den Gehältern, bei den Umsätzen, bei den Gewinnen, bei den Werbekosten der jeweiligen Betriebe im jeweili- gen Land, und man darf nicht zuschauen, wie diese unversteuert außer Landes gebracht werden.
Kapitalerträge, also Gewinne für Kapital, sollten ganz generell möglichst vermindert werden. Jedenfalls dort, wo diese direkt durch Steuergelder lukriert werden, aber auch ganz generell, weil es immer auf Kosten der allgemeinen Bevölkerung geht. Dann kann man auch nicht Irland oder einem anderen Land den Schwarzen Peter zuschieben.
Jeder Staat ist selbst verantwortlich für seine Steuergesetze. Alles andere ist Verrat am Steuerzahler. Und die Angst, dass die Investoren flüchten, ist im Grunde unbegründet. Vor Einnahmen wird kein Betrieb flüchten wollen. Und wenn Amazon, Apple und andere hier bei uns Einnahmen generieren, dann sollten sie diese auch hier bei uns versteuern müssen. Norbert J. Huber 5202 Neumarkt