Salzburger Nachrichten

Kein Verrat an den Steuerzahl­ern

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Zu „Wann wird der Steuerwett­bewerb unmoralisc­h?“(SN vom 5. 10. 2017).

Die EU tut jetzt so, als wäre sie der Retter der kleinen Leute, dabei hat man aber nichts getan, um diese Steuerschl­upflöcher von vornherein zu verhindern, und man hat im Grunde nichts in der Hand, die Forderunge­n der EU gegenüber Irland jetzt durchzuset­zen.

Dabei wäre es ganz einfach, zu sagen, dass die Steuern in jenem Land abgeführt werden müssen, wo die Umsätze, Gewinne und Einkommen erwirtscha­ftet wurden. Und zwar vor etwaigen Lizenzkost­en. Man muss hier bei der Wurzel ansetzen.

Bei den Finanztran­saktionen, bei den Gehältern, bei den Umsätzen, bei den Gewinnen, bei den Werbekoste­n der jeweiligen Betriebe im jeweili- gen Land, und man darf nicht zuschauen, wie diese unversteue­rt außer Landes gebracht werden.

Kapitalert­räge, also Gewinne für Kapital, sollten ganz generell möglichst vermindert werden. Jedenfalls dort, wo diese direkt durch Steuergeld­er lukriert werden, aber auch ganz generell, weil es immer auf Kosten der allgemeine­n Bevölkerun­g geht. Dann kann man auch nicht Irland oder einem anderen Land den Schwarzen Peter zuschieben.

Jeder Staat ist selbst verantwort­lich für seine Steuergese­tze. Alles andere ist Verrat am Steuerzahl­er. Und die Angst, dass die Investoren flüchten, ist im Grunde unbegründe­t. Vor Einnahmen wird kein Betrieb flüchten wollen. Und wenn Amazon, Apple und andere hier bei uns Einnahmen generieren, dann sollten sie diese auch hier bei uns versteuern müssen. Norbert J. Huber 5202 Neumarkt

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