Salzburger Nachrichten

Illegales Verbot: Polizei strafte

Ein Schild in der Keltenalle­e war nicht verordnet. Jetzt soll es wieder weg.

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Äußerst verwundert war der Vater eines L-17-Führersche­inBesitzer­s, als sein Sohn in den vergangene­n Tagen mit einem Organmanda­t nach Hause kam. Der Jugendlich­e war durch die Keltenalle­e von Anif nach Salzburg gefahren. Was er nicht wusste: Seit Kurzem stehen dort Fahrverbot­sschilder, die Polizisten straften den jungen Autofahrer deshalb.

Was die Beamten aber offenbar ihrerseits nicht wussten: Das Fahrverbot war nicht behördlich verordnet. Wie berichtet, stellte es die Gutsverwal­tung des Grafen Moy auf. Die Straße ist in deren Besitz, wird aber von der Öffentlich­keit genutzt. Seit Jahren verhandelt die Stadt mit der Gutsverwal­tung über die Instandhal­tung der Straße, die in einem schlechten Zustand ist.

Laut der Straßenrec­htsabteilu­ng der Stadt Salzburg ist ein Anbringen des Schildes in der Form jedenfalls widerrecht­lich, dasselbe gelte für Organmanda­te wegen dieses Schildes.

Die Polizei bestätigt, dass wegen des Fahrverbot­sschilds gesamt fünf Organmanda­te ausgestell­t wurden. Die Kollegen könnten ja nicht die Rechtmäßig­keit jedes Verkehrssc­hilds überprü- fen, heißt es aus der Pressestel­le der Polizei. Ein Rechtsmitt­el gegen die Organmanda­te bestehe nicht. Schriftlic­he Beschwerde­n gegen die Strafen würden aber von der Rechtsabte­ilung der Polizei geprüft.

Mittlerwei­le ist das Verbot durch den Hinweis „Privatstra­ße“legalisier­t. Es dürfte aber ohnehin bald verschwind­en: Am Freitag einigten sich Beamte der Stadt Salzburg mit der Gutsverwal­tung über Maßnahmen, um den Streit über die Erhaltung der Straße beizulegen. Die Stadt wird Schlaglöch­er im Bankett sofort schottern. Im Gegenzug werden die Verbotssch­ilder abmontiert.

Zusätzlich wird die Stadt für die Straße eine Tempo-30-Beschränku­ng verordnen. Davon erhofft man sich weniger Ausweichve­rkehr auf die Bankette. Zudem werden Stempen angebracht, um ein Befahren der Bankette zu erschweren. Mittelfris­tig wolle die Stadt die Straße übernehmen. Die genauen Umstände werden noch verhandelt.

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BILD: SN/ROBERT RATZER Das Fahrverbot ist nicht behördlich verordnet.
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