Psychiaterin untersucht alle drei Verdächtigen im Fall Krenn
Der Musiker, der Roland Krenn getötet haben soll, wurde zur Frage seiner Zurechnungsfähigkeit untersucht, ebenso seine Ex-Freundin. Der mitbeschuldigte Wirt wehrt sich gegen die Begutachtung.
In der derzeit wohl spektakulärsten Salzburger Kriminalcausa – jener des tot in einem Schweinestall entdeckten Stadt-Salzburgers Roland Krenn (63) – hat die Staatsanwaltschaft die bekannte Neuropsychiaterin Adelheid Kastner damit beauftragt, gleich alle drei Mordverdächtigen zu untersuchen. Bekanntlich soll der vermögende Salzburger laut Ermittlungen im Juli 2016 in seiner Villa von einem Flachgauer Musiker (24) und einem Innviertler Gastwirt (29) „im bewussten Zusammenwir- ken“ermordet worden sein. Mitbeschuldigt wegen Beihilfe zum Mord ist die – nunmehr ehemalige – Freundin (20) des Musikers.
Die zentrale Frage der Staatsanwaltschaft an die Linzer Gerichtspsychiaterin lautet: Waren die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig? Der Musiker (Verteidiger: Franz Essl) und seine Ex-Freundin (Verteidiger: Kurt Jelinek) wurden von Kastner inzwischen bereits untersucht – die Ergebnisse stehen noch aus. Im September hatte der Musiker ausgesagt, Krenn mit Schlaftabletten betäubt, geknebelt und diesem einen Stoffsack über den Kopf gestülpt zu haben. Töten, so der Flachgauer, habe er ihn aber nicht wollen, sondern nur berauben. Laut Staatsanwaltschaft sei Krenn wohl erstickt.
Der 24-Jährige belastet die 20jährige Ex-Freundin massiv, an dem – angeblichen – Raub mitgewirkt zu haben. Auch der ebenfalls mordbeschuldigte Gastwirt (Verteidiger: Jörg Dostal) wird vom Musiker belastet: Dieser habe ihn zur Tat angestiftet. Der Wirt – auf dessen Anwesen wurde im Mai 2017 die Leiche Krenns entdeckt – und die junge Frau weisen jeden Zusammenhang mit einer Gewalttat zurück. Der Musiker, so ihre Anwälte, habe bereits ein halbes Dutzend Mal seine Verantwortung geändert und würde nachweislich falsche Behauptungen aufstellen.
Jörg Dostal, Anwalt des Wirts, kündigt übrigens eine Beschwerde gegen die Untersuchung an: „Mein Mandant ist völlig normal. Warum bitte soll er neuropsychiatrisch begutachtet werden?“
„Es gibt keinen Grund, meinen Mandanten untersuchen zu lassen.“