Gutachten belasten Verdächtigen
Häftling, der Zechkumpanen ermordet haben soll, wird wohl bald angeklagt.
Im Fall eines mutmaßlich ermordeten 64-jährigen Sozialhilfeempfängers aus Salzburg-Taxham sind kürzlich bei der Staatsanwaltschaft gleich drei Gutachten der Gerichtsmedizin eingelangt. Wie berichtet steht ein 33-jähriger Salzburger in dringendem Verdacht, den 64-jährigen aus dem Alkoholikermilieu „zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 15. Juni 2017 durch massive Gewalteinwirkung gegen Hals und Oberkörper“getötet zu haben.
Die Leiche des Sozialhilfeempfängers war am 15. Juni in dessen Wohnung in einem Mehrparteienhaus entdeckt worden – bereits in stark verwestem Zustand. Laut den Nachbarn war der 33-jährige Tatverdächtige in den Wochen zuvor in der Wohnung des 64-Jährigen ein und aus gegangen. Bei dem 33-Jährigen handelt es sich um einen 14 Mal vorbestraften Arbeitslosen, der von einem Haftausgang im März nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt war. Er schwieg zuletzt zum Vorwurf, den älteren Zechkumpanen getötet und offenbar dann längere Zeit in der Wohnung des 64-Jährigen neben dessen Leiche gelebt zu haben.
Die gerichtsmedizinischen Gutachten belasten den 33-jährigen Mordverdächtigen. Robert Holzleitner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, zu den SN: „Das chemisch-toxikologische Gutachten schließt aus, dass das Opfer an einer zu hohen Dosis Alkohol, Drogen oder Medikamente gestorben ist.“Vielmehr, so Holzleitner, stelle ein weiteres Gut- achten fest, dass „eine massive Gewalteinwirkung von außen todesursächlich war. Dem 64-Jährigen wurde durch starke Gewalt gegen den Hals das Zungenbeinhorn gebrochen und es wurden ihm massive Verletzungen am Oberkörper zugefügt. Jede der zwei Gewalteinwirkungen für sich allein war schon tödlich.“
Das dritte Gutachten betraf die Auswertung vieler „Spurenträger“(Zigarettenstummel, Abriebe an Türen, Fenstern etc.), die in der Wohnung des Opfers gesichert worden waren. SN-Recherchen zufolge, wonach offenbar nur DNA-Spuren vom Opfer und vom Mordverdächtigen gefunden worden seien, kommentierte Holzleitner so: „Ich kann nur so viel sagen: Eine Reihe der gesicherten DNA-Spuren weist auf das Opfer und auf den Beschuldigten hin.“Man darf wohl davon ausgehen, dass der für den Fall zuständige Staatsanwalt Marcus Neher bald Anklage erhebt.
„Viele DNA-Spuren in der Opferwohnung stammen vom Mordverdächtigen.“