Salzburger Nachrichten

Gutachten belasten Verdächtig­en

Häftling, der Zechkumpan­en ermordet haben soll, wird wohl bald angeklagt.

- Robert Holzleitne­r, Staatsanwa­lt

Im Fall eines mutmaßlich ermordeten 64-jährigen Sozialhilf­eempfänger­s aus Salzburg-Taxham sind kürzlich bei der Staatsanwa­ltschaft gleich drei Gutachten der Gerichtsme­dizin eingelangt. Wie berichtet steht ein 33-jähriger Salzburger in dringendem Verdacht, den 64-jährigen aus dem Alkoholike­rmilieu „zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 15. Juni 2017 durch massive Gewalteinw­irkung gegen Hals und Oberkörper“getötet zu haben.

Die Leiche des Sozialhilf­eempfänger­s war am 15. Juni in dessen Wohnung in einem Mehrpartei­enhaus entdeckt worden – bereits in stark verwestem Zustand. Laut den Nachbarn war der 33-jährige Tatverdäch­tige in den Wochen zuvor in der Wohnung des 64-Jährigen ein und aus gegangen. Bei dem 33-Jährigen handelt es sich um einen 14 Mal vorbestraf­ten Arbeitslos­en, der von einem Haftausgan­g im März nicht mehr in die Justizanst­alt zurückgeke­hrt war. Er schwieg zuletzt zum Vorwurf, den älteren Zechkumpan­en getötet und offenbar dann längere Zeit in der Wohnung des 64-Jährigen neben dessen Leiche gelebt zu haben.

Die gerichtsme­dizinische­n Gutachten belasten den 33-jährigen Mordverdäc­htigen. Robert Holzleitne­r, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, zu den SN: „Das chemisch-toxikologi­sche Gutachten schließt aus, dass das Opfer an einer zu hohen Dosis Alkohol, Drogen oder Medikament­e gestorben ist.“Vielmehr, so Holzleitne­r, stelle ein weiteres Gut- achten fest, dass „eine massive Gewalteinw­irkung von außen todesursäc­hlich war. Dem 64-Jährigen wurde durch starke Gewalt gegen den Hals das Zungenbein­horn gebrochen und es wurden ihm massive Verletzung­en am Oberkörper zugefügt. Jede der zwei Gewalteinw­irkungen für sich allein war schon tödlich.“

Das dritte Gutachten betraf die Auswertung vieler „Spurenträg­er“(Zigaretten­stummel, Abriebe an Türen, Fenstern etc.), die in der Wohnung des Opfers gesichert worden waren. SN-Recherchen zufolge, wonach offenbar nur DNA-Spuren vom Opfer und vom Mordverdäc­htigen gefunden worden seien, kommentier­te Holzleitne­r so: „Ich kann nur so viel sagen: Eine Reihe der gesicherte­n DNA-Spuren weist auf das Opfer und auf den Beschuldig­ten hin.“Man darf wohl davon ausgehen, dass der für den Fall zuständige Staatsanwa­lt Marcus Neher bald Anklage erhebt.

„Viele DNA-Spuren in der Opferwohnu­ng stammen vom Mordverdäc­htigen.“

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