Damoklesschwert über Kaiser
Wann entscheidet die Justiz über Anklage des Landeshauptmanns?
Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) wartet weiter auf die Entscheidung, ob gegen ihn in der Causa der parteinahen Werbeagentur TopTeam Anklage erhoben wird. Die Affäre reicht in die Jahre 2008 und 2009 zurück. Er habe weiter Vertrauen in den Rechtsstaat, aber die Causa werde schon lange extrem skandalisiert: „Ich wäre sehr froh, wenn es endlich zu einer Klärung käme“, sagte Kaiser in der ORF„Pressestunde“am Sonntag. Im März 2018 wird die Kärntner Landtagswahl stattfinden.
Für den Fall einer rechtskräftigen Anklage kündigte Kaiser bereits mehrfach seinen Rücktritt an. Die Vorgeschichte: Peter Kaiser, Landtagspräsident Reinhart Rohr, Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig sowie der ehemalige Landesrat Wolfgang Schantl waren im Juli 2012 von der Kärntner Landesregierung unter dem freiheitlichen Regierungschef Gerhard Dörfler angezeigt worden. Die vom jetzigen FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz verfasste Anzeige warf den vier Politikern Untreue vor. Sie hätten als Regierungsmitglieder in den Jahren 2008 und 2009 Aufträge im Volumen von 390.000 Euro an die SPÖ-eigene Werbeagentur Top- Team vergeben. Dabei hätten sie nicht zum Nutzen des Landes gehandelt. Und: Konkurrenzangebote seien nicht eingeholt worden. Der einst geäußerte Verdacht einer illegalen Parteienfinanzierung hat sich offenbar nicht bestätigt. Ermittelt werde aber weiterhin wegen Amtsmissbrauchs. Konkret soll Kaiser im Jahr 2009 als Gesundheitslandesrat dem TopTeam einen Auftrag von rund 140.000 Euro für eine Gesundheitskampagne zugeschanzt haben.
Er sei felsenfest überzeugt, dass es nicht zu einer Anklage kommen werde, sagte Peter Kaiser am Sonntag: „Ich weiß ja gar nicht, was ich getan haben soll.“Gegen eine allfällige Anklage würde er in jedem Fall Rechtsmittel ergreifen. Danach läge der Ball beim Oberlandesgericht Graz, das über den Einspruch entscheiden müsste. Für die aus SPÖ, ÖVP und Grünen bestehende Kärntner Regierungskoalition wäre eine Anklageerhebung gegen den Landeshauptmann aber sicher eine Belastung.