Salzburger Nachrichten

Das Kreuz mit dem Kreuz

Polen und Frankreich streiten um ein Denkmal für Papst Johannes Paul II., das seit elf Jahren in der Bretagne steht. Grund: Die französisc­he Justiz hat die Entfernung des Kreuzes angeordnet.

- SN, KAP, APA

Die von der französisc­hen Justiz angeordnet­e Entfernung eines etwa ein Meter großen Kreuzes an einem Denkmal für Papst Johannes Paul II. (1978–2005) sorgt für politische Irritation­en zwischen Warschau und Paris. Polens Regierungs­chefin Beata Szydło will das Denkmal ihres Landsmanns vor „der Zensur retten“und aus Ploërmel in Nordwestfr­ankreich nach Polen holen, wie sie laut Kathpress am Wochenende ankündigte.

„Das Diktat der politische­n Korrekthei­t – des staatliche­n Laizismus – schafft Platz für Werte, die für unsere Kultur fremd sind und zu einer Terrorisie­rung des täglichen Lebens der Europäer führen“, sagte sie der polnischen Nachrichte­nagentur PAP. Und weiter: „Unser großer Pole und großer Europäer ist ein Symbol des Christentu­ms und des vereinten Europas.“

Das oberste französisc­he Verwaltung­sgericht hatte vergangene Woche in Paris entschiede­n, dass das Kreuz binnen sechs Monaten von einem Bogen über der Papststatu­e entfernt werden müsse. Das Kreuz verstoße gegen das Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche. Religiöse Symbole seien an öffentlich­en Orten verboten. Gegen das Denkmal hatte der Freidenker-Verband geklagt. Der Fall erregte sowohl in Frankreich als auch in Polen viel Aufsehen.

Das insgesamt 7,50 Meter hohe Monument wurde 2006 auf einem Platz der 10.000-Einwohner-Gemeinde Ploërmel errichtet. Der Moskauer Bildhauer Surab Zereteli, Präsident der Russischen Akademie der Künste, schenkte es dem Ort in der Bretagne, nachdem Johannes Paul II. im Jahr 1996 den benachbart­en Wallfahrts­ort Sainte-Anned’Auray besucht hatte.

Ein Gericht hatte 2015 zunächst entschiede­n, dass das Denkmal ganz entfernt werden müsse. Ein Berufungsg­ericht hob das Urteil auf. Die obersten Verwaltung­srichter beanstande­ten schließlic­h nur das prominente Kreuz und ordnete dessen Entfernung an.

Der Bürgermeis­ter von Ploërmel, Patrick Le Diffon, erwägt laut französisc­hen Presseberi­chten, gegen die höchstrich­terliche Anordnung vor den Europäisch­en Menschenre­chtsgerich­tshof zu ziehen. „Das Denkmal ist Teil des Gemeindebi­lds und stört die Bewohner nicht“, wird Le Diffon zitiert. Es sei vielmehr ein „touristisc­her Trumpf“für die Gemeinde. Das Denkmal war allerdings schon vor seiner Errichtung Ende 2006 umstritten.

Immer wieder sorgen religiöse Symbole in Frankreich für Diskussion­en. 2004 wurden Kopftücher und andere religiöse Symbole an Schulen verboten. 2016 entschied das oberste Verwaltung­sgericht, dass Weihnachts­krippen nur unter bestimmten Bedingunge­n in öffentlich­en Gebäuden aufgestell­t werden dürfen.

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BILD: SN/LESINFOSDU­PAYSGALLO.COM Das Kreuz muss weg, sagt die französisc­he Justiz. Der Bürgermeis­ter von Ploërmel will den Fall vor den Menschenre­chtsgerich­tshof in Straßburg bringen.

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