Salzburger Nachrichten

Regeln für Asylbewerb­er verschärft

Das Fremdenrec­htspaket regelt die Pflichten von Asylsuchen­den neu.

- SN, APA

Seit gestern, Mittwoch, ist das umfassende Fremdenrec­htspaket in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem eine längere Schubhaft und enthält eine Residenzpf­licht für Flüchtling­e sowie höhere Strafen für jene, die das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen.

Schubhaft kann im Normalfall künftig auf bis zu sechs Monate (bisher vier) bzw. drei Monate für mündige Minderjähr­ige (bisher zwei) erstreckt werden. Bei besonderen Umständen ist eine ununterbro­chene Festhaltun­g bis zu 18 Monate möglich (bisher zehn Monate in einem Zeitraum von 18 Monaten). Ein Verfahren zur Aberkennun­g von Asyl soll nicht erst bei einer rechtskräf­tigen Verurteilu­ng, sondern bereits bei Anklageerh­ebung bzw. bei Betreten auf frischer Tat oder bei Verhängung der U-Haft eingeleite­t werden. Laut dem neuen Gesetz dürfen Asylbewerb­er nur in jenem Bundesland wohnen, in dem sie die Grundverso­rgung erhalten. Ihnen kann – etwa im Falle eines negativen Bescheides – vorgeschri­eben werden, dass sie den Bezirk, in dem ihre Unterkunft liegt, nicht verlassen dürfen. Das Gesetz enthält weiters die Möglichkei­t zum Entzug der Grundverso­rgung nach negativ entschiede­nem Asylverfah­ren sowie eine Möglichkei­t zur Beugehaft bei jenen, die das Land nicht verlassen wollen. Wenn abgelehnte Asylbewerb­er das Land nicht verlassen bzw. wieder einzureise­n versuchen, drohen Strafen von 5000 bis zu 15.000 Euro bzw. sechs Wochen Haft. Wer bei der Einreise wissentlic­h falsche Angaben macht, um einen Aufenthalt­stitel zu erlangen, kann mit bis zu 5000 Euro bestraft werden. Asylbewerb­er können ab April 2018 auch für gemeinnütz­ige Hilfstätig­keiten im Rahmen von NGOs herangezog­en werden.

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