Ein Urteil, das aufregt, aber dem Gesetz Rechnung trägt
Ein Mann fährt im psychotischen Wahn einen jungen Menschen vorsätzlich tot und ist acht Monate später wieder in Freiheit. Natürlich ist das Urteil über den norwegischen Todeslenker nur sehr schwer bis gar nicht fassbar. Für die Angehörigen des Opfers ist es wohl unerträglich.
Tatsache ist aber auch, dass der 42-jährige Verursacher des Horrorunfalls zur Tatzeit laut einer sehr erfahrenen, renommierten Gutachterin an einer akuten Psychose litt und nicht zurechnungsfähig war. Nach einer nun mehrmonatigen intensiven psychiatrischen Behandlung ist seine Psychose inzwischen abgeklungen. Nimmt der Mann weiter seine Medikamente, dann geht von ihm laut Ansicht gleich mehrerer Experten keine Gefahr mehr aus.
Behandlungserfolg, Krankheitseinsicht und der Wille des Täters, sich weiter behandeln zu lassen, ließen dem Gericht schon per Gesetz keinen Ermessensspielraum, als ihn letztlich nur bedingt in eine Anstalt einzuweisen. Anders gesagt: In einem Rechtsstaat ist es nicht möglich, jemanden trotzdem präventiv in einer geschlossenen Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unterzubringen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen.
Bei aller verständlichen Empörung und wenn es auch zynisch klingt: Der Amokfahrer hat wohl auch sein Leben und das seiner Familie nachhaltig beschädigt.