Längere Haft für Pistorius gefordert
Heute, Freitag, wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt.
Sechs Jahre Haft wegen tödlicher Schüsse auf seine Freundin: Die Staatsanwaltschaft in Südafrika hat das Strafmaß für Ex-Sportler Oscar Pistorius als „schockierend milde“bezeichnet und ging abermals in Berufung. Heute, Freitag, wird der Fall vor dem obersten Berufungsgericht in Bloemfontein verhandelt. Der inhaftierte Pistorius wird bei dem Termin wohl nicht anwesend sein.
Pistorius wurde wegen Mordes verurteilt. Darauf stehen in Südafrika normalerweise mindestens 15 Jahre Haft. Richterin Thokozile Masipa führte jedoch mildernde Umstände an. „Er ist ein gefallener Held, er hat seine Karriere verloren, er ist finanziell ruiniert“, sagte sie bei der Urteilsverkündung im Juli 2016. Er sei Ersttäter und habe Reue gezeigt, nun müsse er eine Chance haben, sich zu rehabilitieren.
Das Urteil sorgte in Südafrika für Empörung. Für viele war es ein Zeichen, dass wohlhabende Angehörige der weißen Minderheit vor Gericht immer noch besser behandelt werden als Schwarze. Doch die schwarze Richterin Masipa wies die Empörung zurück: „Unsere Gerichte dienen dem Gesetz, nicht der öffentlichen Meinung.“
Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 in seinem Haus mit vier Schüssen durch eine Toilettentür getötet. Er beteuerte, einen Einbrecher hinter der Tür vermutet zu haben. Die Staatsanwaltschaft sagte dagegen, Pistorius habe Steenkamp im Streit erschossen. Bis wann das Gericht in Bloemfontein zu einem Urteil kommen könnte, war zunächst unklar.
Pistorius waren als Kind beide Beine unterhalb der Knie amputiert worden. Das hinderte den heute 30Jährigen nicht an einer beeindruckenden Sportkarriere: Bei den Paralympischen Spielen gewann der Sprinter auf eigens angefertigten Karbon-Prothesen insgesamt sechs Goldmedaillen. Doch sein Ziel waren die Olympischen Spiele. In London startete er 2012 als erster beinamputierter Sportler der Olympia-Geschichte. Pistorius galt in Südafrika als Nationalheld – bis zu den Schüssen im Februar 2013.
In erster Instanz war Pistorius wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklagebehörde berief. In zweiter Instanz erzielte sie 2015 eine Verurteilung wegen Totschlags.