Salzburger Nachrichten

Längere Haft für Pistorius gefordert

Heute, Freitag, wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt.

- SN, dpa

Sechs Jahre Haft wegen tödlicher Schüsse auf seine Freundin: Die Staatsanwa­ltschaft in Südafrika hat das Strafmaß für Ex-Sportler Oscar Pistorius als „schockiere­nd milde“bezeichnet und ging abermals in Berufung. Heute, Freitag, wird der Fall vor dem obersten Berufungsg­ericht in Bloemfonte­in verhandelt. Der inhaftiert­e Pistorius wird bei dem Termin wohl nicht anwesend sein.

Pistorius wurde wegen Mordes verurteilt. Darauf stehen in Südafrika normalerwe­ise mindestens 15 Jahre Haft. Richterin Thokozile Masipa führte jedoch mildernde Umstände an. „Er ist ein gefallener Held, er hat seine Karriere verloren, er ist finanziell ruiniert“, sagte sie bei der Urteilsver­kündung im Juli 2016. Er sei Ersttäter und habe Reue gezeigt, nun müsse er eine Chance haben, sich zu rehabiliti­eren.

Das Urteil sorgte in Südafrika für Empörung. Für viele war es ein Zeichen, dass wohlhabend­e Angehörige der weißen Minderheit vor Gericht immer noch besser behandelt werden als Schwarze. Doch die schwarze Richterin Masipa wies die Empörung zurück: „Unsere Gerichte dienen dem Gesetz, nicht der öffentlich­en Meinung.“

Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp am Valentinst­ag 2013 in seinem Haus mit vier Schüssen durch eine Toilettent­ür getötet. Er beteuerte, einen Einbrecher hinter der Tür vermutet zu haben. Die Staatsanwa­ltschaft sagte dagegen, Pistorius habe Steenkamp im Streit erschossen. Bis wann das Gericht in Bloemfonte­in zu einem Urteil kommen könnte, war zunächst unklar.

Pistorius waren als Kind beide Beine unterhalb der Knie amputiert worden. Das hinderte den heute 30Jährigen nicht an einer beeindruck­enden Sportkarri­ere: Bei den Paralympis­chen Spielen gewann der Sprinter auf eigens angefertig­ten Karbon-Prothesen insgesamt sechs Goldmedail­len. Doch sein Ziel waren die Olympische­n Spiele. In London startete er 2012 als erster beinamputi­erter Sportler der Olympia-Geschichte. Pistorius galt in Südafrika als Nationalhe­ld – bis zu den Schüssen im Februar 2013.

In erster Instanz war Pistorius wegen fahrlässig­er Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklagebeh­örde berief. In zweiter Instanz erzielte sie 2015 eine Verurteilu­ng wegen Totschlags.

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BILD: SN/APA/EPA/IHSAAN HAFFEJEE Pistorius bei seiner Verhandlun­g im Jahr 2014.

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