Salzburger Nachrichten

„Auch wenn man uns nicht sieht, wir sind da“

Mit behutsamer Fahndungst­echnik will die Polizei den mutmaßlich­en Doppelmörd­er aus Stiwoll finden. Man schätzt ihn als gefährlich ein.

- SN, APA

Friedrich F., jener Steirer, der vergangene­n Sonntag zwei Nachbarn getötet haben soll, hat bereits 2011 mit Waffengewa­lt gedroht. Wie das Landesgeri­cht für Strafsache­n Graz mitteilte, stand er wegen versuchten Widerstand­es gegen die Staatsgewa­lt vor Gericht. Unterdesse­n findet sich Friedrich F. auch auf der Liste von Österreich­s meistgesuc­hten Personen.

Es war der 14. Februar 2011, als der heute 66-Jährige ein E-Mail an das Justizmini­sterium schickte. Darin habe er von „Fehlleistu­ngen von Richterinn­en“geschriebe­n und die Abstellung von „Justizgaun­ereien“gefordert – „widrigenfa­lls er nur mehr den Weg zur Waffe sehe“, wie es in dem Schreiben des Gerichts heißt. Dadurch habe er versucht, die zuständige­n Beamtinnen des Ministeriu­ms „durch gefährlich­e Drohung mit dem Tod zu einer Amtshandlu­ng“zu nötigen.

Das Landesgeri­cht für Strafsache­n listete auch weitere Verfahren auf, die gegen Friedrich F. liefen. 2012 brachte die Staatsanwa­ltschaft Graz einen Strafantra­g wegen öffentlich­er Beleidigun­g einer Behörde ein. Der Steirer hatte Flugzettel verteilt, auf denen Vorwürfe gegen das Bezirksger­icht Frohnleite­n erhoben wurden. 2014 wurde erneut ein Strafantra­g gegen F. eingebrach­t, diesmal wegen übler Nachrede gegenüber zwei Richtern. Und erst im Mai 2017 folgte ein neuer Strafantra­g wegen versuchter Nötigung in einem Exekutions­verfahren.

Alle drei Strafanträ­ge wurden allerdings zurückgezo­gen, weil in Gutachten festgestel­lt wurde, dass F. zum Zeitpunkt der Taten zurechnung­sunfähig war. Für eine Unterbring­ung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her, so das Gericht, sei eine „Anlasstat“notwendig: „Hier verlangt das Gesetz das Vorliegen einer Tat, die mit einer ein Jahr übersteige­nden Freiheits- strafe bedroht ist.“Und im Fall der üblen Nachrede handelt es sich um einen Tatbestand, auf den bis zu ein Jahr Freiheitss­trafe oder eine Geldstrafe steht. Das treffe auch auf den Tatbestand der Nötigung zu.

In der Gegend rund um Stiwoll wurde auch am Sonntag nach Friedrich F. gefahndet. „Danach wird in ein anderes Fahndungss­ystem übergeleit­et, was aber nicht heißt, dass vor Ort alles eingestell­t wird“, sagte Polizeispr­echer Jürgen Haas am Sonntag. „Auch wenn man uns nicht sieht, heißt das nicht, dass wir nicht da sind.“Die Lage werde stündlich beurteilt, nach diesen Lagebeurte­ilungen erstellt die Polizei ein Einsatzkon­zept. Tauchen neue Hinweise auf, dann gibt es auch wieder Durchsuchu­ngen.

Gefährdete Personen bekommen weiterhin Schutz. Bundeskrim­inalamt-Direktor Franz Lang beschrieb die schwierige Suche nach einem bewaffnete­n Straftäter im Gelände. Es sei zu befürchten, dass der Verdächtig­e, wenn er einen Polizisten sieht, „sofort von der Waffe Gebrauch machen“werde.

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