„Zeit, ein Signal zu setzen“
Ein Absenken der Steuer auf Gewinne von Unternehmen auf unter 20 Prozent würde Österreich als Standort attraktiver machen.
Die Wirtschaft in Österreich wächst solide, die Steuereinnahmen sprudeln kräftig – ist das die richtige Zeit, um über Steuersenkungen nachzudenken? Ja, sagt Herbert Kovar, Leiter des Bereichs Steuern & Recht bei der international tätigen Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft Deloitte. Man könnte damit ein Zeichen setzen, das den Wirtschaftsstandort Österreich noch attraktiver machen würde, sagt Kovar.
ÖVP-Chef Sebastian Kurz, der mit der FPÖ über eine Koalition verhandelt, hat vor der Wahl Steuer- entlastungen in Höhe von mehr als 10 Mrd. Euro vorgeschlagen. Unter Schwarz-Blau sollen die Unternehmenssteuern sinken. (Auf Seite der ÖVP verhandelt übrigens DeloitteChef Bernhard Gröhs mit Finanzminister Hans Jörg Schelling das Kapitel Finanzen & Steuern, Anm.)
Der Forderung nach einer Vereinfachung des Steuersystems, die die Kammer der Wirtschaftstreuhänder in der Vorwoche einmal mehr erhob, pflichtet Kovar bei, das gelte auch für die Unternehmensbesteuerung. „Die ist zu komplex. Wir brauchen ein sicheres und vorhersehbares System und eine stärker auf Service orientierte Finanzverwaltung.“Dazu zählten auch VorabAuskünfte (sogenannte Rulings), die laut Kovar zu Unrecht einen schlechten Ruf haben. „Es geht um Berechenbarkeit“, denn im Steuerrecht gebe es großen Interpretationsspielraum. Klarstellungen des Fiskus zur steuerlichen Wirkung bestimmter wirtschaftlicher Vorgänge müsse man von Vereinbarungen unterscheiden, wie sie etwa Luxemburg mit Konzernen getroffen habe, die damit massiv Steuern sparen konnten. Der Spielraum des Fiskus bei derartigen Rulings sei nicht beliebig groß, in Europa gebe es klare Regeln, was eine erlaubte steuerliche Gestaltung sei und was eine verbotene staatliche Beihilfe.
Solange das Steuerrecht eine nationale Kompetenz sei, bleibe die Gewinnabgrenzung umstritten, weil man diskutiere, wo die Wertschöpfung stattfinde, die man besteuern könne. Den Ansatz, „dass die Wertschöpfung immer dort stattfindet, wo konsumiert wird“, hält man bei Deloitte für gefährlich. Das Konzept digitaler Betriebsstätten führe in letzter Konsequenz zu einer Umsatzbesteuerung, „die der Konsument zu tragen hat, da darf man sich keine Illusion machen“. Der Ruf nach Besteuerung internationaler Konzerne mache sich politisch gut, es bleibe aber sehr oft nur bei Schlagwörtern. Das Problem sei eher, „dass die großen digitalen Entwicklungen außerhalb Europas gelaufen sind“. Ziel müsse sein, hier und in Österreich mehr Wertschöpfung zu erzielen, dann hätte man mehr Substrat für die Besteuerung.
Zurück von der europäischen Ebene nach Österreich. Die Idee, in den Unternehmen belassene Gewinne nicht zu besteuern (KurzProgramm) oder mit einem gespaltenen Satz (Vorschlag der Industriellenvereinigung), hält DeloitteExperte Kovar grundsätzlich für gut. „Sie passt aber schlecht in unser System der Körperschaftsteuer.“ Und auch nicht in die europäische Debatte, die auf eine einheitliche Bemessungsgrundlage abzielt, und die Besteuerung des Nettogewinns.
Da täten sich viele Abgrenzungsprobleme auf, man müsse sich einig sein, was man besteuern wolle, was nicht. Bei der Frage, ob man sein Vermögen in eine Kapitalgesellschaft stecke und damit entsteuere, sei die Sache noch einfach. Wenn man dabei bleibe, dass in Österreich die Substanz des Privatvermögens „richtigerweise nicht besteuert wird, kann man nicht noch die Erträge steuerfrei belassen“. Aber man müsse beim positiven Abgrenzen erwünschter Handlungen die Investitionen beschreiben, die man fördern wolle. Da lande man schnell beim Investitionsfreibetrag und damit verbundenen Definitionsproblemen, „gilt er nur für Maschinen oder geht es auch um Jobs?“. So ein System sei kompliziert und schwierig zu administrieren.
Der andere Weg wäre die Negativabgrenzung, dabei werde so lange nicht besteuert, solange nichts vom Gewinn das Unternehmen verlässt. Der Fiskus greift erst bei Ausschüttungen zu, allerdings träten auch dabei Abgrenzungsprobleme auf.
Das Ziel der steuerlichen Entlastung von Unternehmensgewinnen erreiche man daher am besten mit einer Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt.). „Mit den 25 Prozent stand Österreich vor zehn Jahren noch toll da, jetzt sind wir nicht mehr so attraktiv.“Um Unternehmen, die auf der Suche nach Standorten sind, nach Österreich zu bringen, „wäre es das Beste, den KöStSatz deutlich unter 20 Prozent zu senken“, sagt Kovar, „das wäre ein klares Signal“. Um das Unternehmertum zu fördern, wäre es auch klug, die Grenze, ab der Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, anzupassen. Wenn man sie von 30.000 auf 50.000 Euro erhöhte, würden sich Start-ups viel Verwaltungsarbeit ersparen.
Ein sichtbares Zeichen der Entlastung hält Kovar auch in der Einkommensteuer für angebracht. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommensteile über 1 Mill. Euro (befristet bis 2020) sei abschreckend, „man sollte mit 50 Prozent das Auslangen finden und im Zuge dessen auch die anderen Tarifstufen absenken“, sagt Kovar. Die vielen kleinen Steuerbegünstigungen müsse man systematisch auf ihren Lenkungseffekt überprüfen und gegebenenfalls streichen. Das Steuerprivileg beim 13. und 14. Gehalt würde Kovar nicht anfassen, „das geht nicht nur aufs Sparbuch, es fördert die Wirtschaft“. Dagegen sollte man die kalte Progression abschaffen, das funktioniere aber nur bei strikter Budgetdisziplin.