Was der Boss
Das Amt des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vereint eine Machtfülle, von der andere Politiker nur träumen können. Viel hängt aber auch von der Person ab – und wie diese das Amt anlegt.
In nicht einmal mehr zwei Wochen, am 26. November, wählen die Stadt-Salzburger einen neuen Bürgermeister. Wer immer auf dem Thron Platz nimmt, wird eine gehörige Portion Macht auf sich vereinen. Denn der Bürgermeister der Landeshauptstadt hat Befugnisse, die in „seiner“Stadt weiter reichen als etwa beim Landeshauptmann. Das spiegelt sich immer wieder in einem Konflikt zwischen Stadt und Land wieder. Denn derjenige im Schloss Mirabell ist mitunter genauso mächtig wie derjenige im Chiemseehof. Der frühere Landeshauptmann-Stellvertreter Othmar Raus meinte vor wenigen Monaten zu diesem Verhältnis: „Es ist nicht ratsam, einen Bürgermeister der Stadt Salzburg abzukanzeln.“Das Salzburger Stadtrecht und die Geschäftsordnung des Gemeinderates regeln, was der neue Stadtchef oder die neue Stadtchefin tun kann und dafür auch niemanden um Erlaubnis fragen muss. Zunächst einmal ist der Bürgermeister der Vorsitzende im Gemeinderat. Zu den Sitzungen, die alle zwei Monate stattfinden, wird eigens die Glocke aus dem Schloss Mirabell ins Rathaus gebracht. Der Bürgermeister kann die Gemeinderäte damit zur Ordnung rufen. Er bestimmt die Tagesordnung. Wenn er einen Bericht nicht behandeln will, muss er ihn nicht auf die Tagesordnung setzen. Etwas, das die politischen Gegner Heinz Schaden oft vorgeworfen haben. Amtsberichte, die Schaden nicht genehm waren, haben nie das Licht der Welt erblickt. Im Magistrat spricht man von der „Rundablage“und „Schublade“des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister kann im Gemeinderat aber auch Abstimmungen zu seinen Gunsten entscheiden. Sollte bei 40 Gemeinderäten Gleichstand herrschen, kann der Bürgermeister „dirimieren“, also seine Stimme als Vorsitzender nutzen und den Ausgang drehen. Das gilt auch für den Stadtsenat. In diesem „kleinen“Gemeinderat hat der Bürgermeister ebenso den Vorsitz.
Der Bürgermeister ist gleichzeitig Vorstand des Magistrats und unmittelbarer Vorgesetzter aller Bediensteten. Er hat das oberste Weisungsrecht und erteilt diese in der Regel auch mündlich oder schriftlich. Auch der Magistratsdirektor ist dem Bürgermeister unterstellt. Der Stadtchef kann aber auch auf der Regierungsbank für Ordnung sorgen und seinen Stellvertretern und Stadträten Weisungen erteilen. Eine Möglichkeit, die nicht einmal der Landeshauptmann gegenüber seinen Regierungsmitgliedern hat. Dieser kann auch keine Wirkungsbereiche an sich ziehen, im Gegensatz zum Bürgermeister. Ein Beispiel dafür war die Flaniermeile Griesgasse, die Johann Padutsch vor Jahren nicht umsetzen wollte. Heinz Schaden hat ihn kurzerhand ent-