Salzburger Nachrichten

Abstandhal­ter am Fahrrad

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Zur Diskussion über das Abstandhal­ten nachstehen­de Erinnerung: Es ist vorgeschri­eben, dass die Autofahrer ausreichen­d Abstand vom Radfahrer halten. Im dichten Verkehr und bei schlechten Sichtverhä­ltnissen wird trotzdem häufig zu knapp überholt.

Bis vor etwa zwölf Jahren waren Abstandhal­ter aus Plastik mit Reflektor für Fahrräder im Handel erhältlich. Diese haben den Pkw-Fahrer veranlasst, den notwendige­n Abstand vom Radfahrer zu halten. Ich habe solche Halter durch Jahrzehnte als Radfahrer an meinem Fahrrad verwendet und habe immer ein gutes Gefühl gehabt, wenn ich mit einem Abstandhal­ter gefahren bin. Man konnte mich rechtzeiti­g schon durch den Reflektor sehen und einen ausreichen­den Abstand einhalten. Umgekehrt habe ich als PkwFahrer immer Radfahrer mit Abstandhal­ter rechtzeiti­g gesehen und automatisc­h einen ausreichen­den Abstand eingehalte­n.

Diese praktische­n und preiswerte­n Abstandhal­ter sind unverständ­licherweis­e aus der Mode gekommen. Hiezu hat auch beigetrage­n, dass die Sport- und Rennräder meist ohne Gepäckträg­er verkauft werden, oft auch ohne Klingel und Beleuchtun­g. Auf den Stützen der Gepäckträg­er beim Hinterrad konnte der Abstandhal­ter mit einer Schraube unkomplizi­ert befestigt werden. Er war beim Abstellen des Fahrrades nach vorne abklappbar. Es wäre zum Vorteil aller Verkehrste­ilnehmer, wenn diese praktische Einrichtun­g wieder verwendet werden würde. Dr. Kurt Sexlinger em. Rechtsanwa­lt, 5020 Salzburg

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