Salzburger Nachrichten

Party endete in einer Katastroph­e

Nach ausgelasse­nem Feiern verursacht­e ein 18-jähriger Flachgauer im Vollrausch einen Autounfall. Zwei seiner Freunde starben. Er erhielt jetzt eine bedingte Haftstrafe.

- ANDREAS WIDMAYER

Verteidige­r und Ankläger akzeptiere­n das Urteil

SALZBURG. Der 18-jährige Schüler, der am Dienstag am Landesgeri­cht vor Jugendrich­terin Bettina Maxones-Kurkowski sitzt, wirkt wie versteiner­t. Er spricht ganz wenig. Und mit kaum hörbarer Stimme. „Ja, alles stimmt“, sagt er über die Tragödie, zu der es am 25. Februar gegen drei Uhr früh in Faistenau gekommen war. Und die er verursacht hat.

Im Vollrausch – mit 2,27 Promille Alkohol im Blut – setzte sich der damals noch 17-Jährige hinter das Steuer des Autos seines Vaters. Er und drei seiner Freunde und ehemaligen Schulkolle­gen – ein 17-jähriges Mädchen sowie zwei 18-jährige Burschen – hatten bereits Stunden ausgelasse­n privat gefeiert und wollten zu einer Tankstelle fahren, um Zigaretten zu holen. Der damals noch 17-jährige Schüler, er hatte erst ein paar Monate den Probeführe­rschein, fuhr viel zu schnell. Schon nach einigen hundert Metern, in einer Kurve der Lidaunstra­ße, verlor er die Kontrolle über den Wagen. Dieser prallte gegen einen Baum und landete im Graben.

Die schrecklic­he Unfallfolg­e: Das 17-jährige Mädchen starb noch am Unfallort, ein ebenfalls auf der Rückbank sitzender 18-Jähriger erlag fünf Wochen später seinen schweren Verletzung­en. Der Lenker hingegen wurde leicht, sein gleichaltr­iger Beifahrer schwer verletzt.

Staatsanwa­lt Michael Schindlaue­r lastete dem nunmehr 18 Jahre alten Lenker jedoch nicht fahrlässig­e Tötung und Körperverl­etzung an, sondern das Spezialdel­ikt „Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschun­g“(Paragraf 287 Strafgeset­zbuch).

Die Richterin erklärt dem Beschuldig­ten den Vorwurf so: „Hier geht es darum, dass man sich entweder bewusst oder zumindest fahrlässig in einen derartigen Rauschzust­and versetzt, dass man nicht mehr weiß, was man tut. Und eben dann in so einem Zustand eine Handlung begeht, die eine Straftat darstellt.“

An den unmittelba­ren Unfall kann sich der unbescholt­ene Schüler (Verteidige­r: RA Raimund Danner) im Prozess nicht mehr erinnern. Auch sein Freund, der am Beifahrers­itz saß, kann der Richterin als Zeuge nicht sagen, warum man damals gleich zu viert Zigaretten holen gefahren sei.

Die Richterin verhängt sechs Monate bedingte Haft über den Schüler, dem der Probeführe­rschein 16 Monate entzogen worden war. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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