Party endete in einer Katastrophe
Nach ausgelassenem Feiern verursachte ein 18-jähriger Flachgauer im Vollrausch einen Autounfall. Zwei seiner Freunde starben. Er erhielt jetzt eine bedingte Haftstrafe.
Verteidiger und Ankläger akzeptieren das Urteil
SALZBURG. Der 18-jährige Schüler, der am Dienstag am Landesgericht vor Jugendrichterin Bettina Maxones-Kurkowski sitzt, wirkt wie versteinert. Er spricht ganz wenig. Und mit kaum hörbarer Stimme. „Ja, alles stimmt“, sagt er über die Tragödie, zu der es am 25. Februar gegen drei Uhr früh in Faistenau gekommen war. Und die er verursacht hat.
Im Vollrausch – mit 2,27 Promille Alkohol im Blut – setzte sich der damals noch 17-Jährige hinter das Steuer des Autos seines Vaters. Er und drei seiner Freunde und ehemaligen Schulkollegen – ein 17-jähriges Mädchen sowie zwei 18-jährige Burschen – hatten bereits Stunden ausgelassen privat gefeiert und wollten zu einer Tankstelle fahren, um Zigaretten zu holen. Der damals noch 17-jährige Schüler, er hatte erst ein paar Monate den Probeführerschein, fuhr viel zu schnell. Schon nach einigen hundert Metern, in einer Kurve der Lidaunstraße, verlor er die Kontrolle über den Wagen. Dieser prallte gegen einen Baum und landete im Graben.
Die schreckliche Unfallfolge: Das 17-jährige Mädchen starb noch am Unfallort, ein ebenfalls auf der Rückbank sitzender 18-Jähriger erlag fünf Wochen später seinen schweren Verletzungen. Der Lenker hingegen wurde leicht, sein gleichaltriger Beifahrer schwer verletzt.
Staatsanwalt Michael Schindlauer lastete dem nunmehr 18 Jahre alten Lenker jedoch nicht fahrlässige Tötung und Körperverletzung an, sondern das Spezialdelikt „Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung“(Paragraf 287 Strafgesetzbuch).
Die Richterin erklärt dem Beschuldigten den Vorwurf so: „Hier geht es darum, dass man sich entweder bewusst oder zumindest fahrlässig in einen derartigen Rauschzustand versetzt, dass man nicht mehr weiß, was man tut. Und eben dann in so einem Zustand eine Handlung begeht, die eine Straftat darstellt.“
An den unmittelbaren Unfall kann sich der unbescholtene Schüler (Verteidiger: RA Raimund Danner) im Prozess nicht mehr erinnern. Auch sein Freund, der am Beifahrersitz saß, kann der Richterin als Zeuge nicht sagen, warum man damals gleich zu viert Zigaretten holen gefahren sei.
Die Richterin verhängt sechs Monate bedingte Haft über den Schüler, dem der Probeführerschein 16 Monate entzogen worden war. Das Urteil ist rechtskräftig.