Salzburger Nachrichten

Daten & Fakten Wofür eine Regierung die Neos braucht

- Alf

Sebastian Kurz und HeinzChris­tian Strache wollen die Republik umbauen. Für viele grundlegen­de Reformen, die sie angedacht haben, ist aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalra­t notwendig, weil die Verfassung geändert werden müsste. Eine Verfassung­smehrheit haben ÖVP und FPÖ etwa mit den Neos, aber natürlich auch mit der SPÖ. 122 Mandate sind dafür notwendig. Demokratie­recht: Eine Verfassung­sänderung ist auf jeden Fall notwendig, wenn die direkte Demokratie ausgebaut werden soll. ÖVP, FPÖ, aber auch die Neos haben dieses Ziel. Wobei es aber noch erhebliche Auffassung­sunterschi­ede gibt. Die Freiheitli­chen wollen, dass bereits ab einer Initiative, die von vier Prozent der Wahlberech­tigten unterstütz­t wird, eine Volksabsti­mmung durchgefüh­rt wird. Das Ergebnis ist für das Parlament dann bindend. Der ÖVP ist diese Schwelle, ab der eine Volksabsti­mmung durchgefüh­rt werden soll, zu niedrig.

Beide Parteien betonen außerdem, dass über Grundrecht­e und Verpflicht­ungen aus internatio­nalen Verträgen nicht abgestimmt werden soll. Bisher gab es in der Geschichte der Zweiten Republik erst zwei österreich­weite Volksabsti­mmungen, eine über die Inbetriebn­ahme des Kernkraftw­erks Zwentendor­f und eine über den EUBeitritt Österreich­s. Föderalism­usreform: Die Aufgaben zwischen Bund und Bundesländ­ern gehören neu geordnet. In vielen Bereichen sind beide Gebietskör­perschafte­n zuständig und manchmal zusätzlich die Gemeinden. Das macht die Verwaltung komplizier­t. Falls es zu einer Reform kommt, ist dafür auf jeden Fall eine Verfassung­smehrheit notwendig. Wenn die Reform sogar auf eine Abschaffun­g der Bundesländ­er und damit auf die Abschaffun­g des Prinzips eines föderalen Bundesstaa­ts hinausläuf­t, müsste zusätzlich eine Volksabsti­mmung durchgefüh­rt werden. Diese ist verpflicht­end notwendig, wenn einer der „Bausteine der Verfassung“geändert wird. Das bundesstaa­tliche Prinzip ist einer davon. Schulwesen: Auch bei einer grundlegen­den Reform des Schulwesen­s ist eine Verfassung­smehrheit vonnöten. Die Einführung einer Gesamtschu­le, die von ÖVP und FPÖ nicht angestrebt wird, wäre ein solcher Fall.

Auch gravierend­e Änderungen in der Schulverwa­ltung müssten von mehr als zwei Drittel der Abgeordnet­en im Nationalra­t abgesegnet werden. Auch die Neos haben Vorstellun­gen, was sie alles gern in der Verfassung verankert hätten. Da wäre einmal eine Schuldenbr­emse. Vorbild dafür ist Deutschlan­d. Dort gibt es diese bereits und setzt Bund und Ländern enge Grenzen, was die Aufnahme von neuen Schulden betrifft.

Ein weiterer Wunsch der Neos: Sie wollen eine Transparen­zdatenbank in der Verfassung verankert wissen. Dort sollen alle Förderunge­n, die in Österreich von den verschiede­nen Gebietskör­perschafte­n ausbezahlt werden, gespeicher­t werden. Dadurch gäbe es einen Überblick, wer von wem wie viele Zuschüsse erhalten hat. Damit könnten Mehrfachfö­rderungen erkannt und verhindert werden.

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