Schenken ohne Pannen
Weihnachten nähert sich mit Riesenschritten. Und damit für viele auch die Frage, womit man seinen Lieben eine Freude machen will. Gleichzeitig soll Ärger, wie etwa lange Lieferzeiten oder Schwierigkeiten beim Geschäfts-Rücktritt, ausbleiben. AK-Präsident
Diese Woche sperren die ersten Christkindlmärkte auf – traditionell der Startschuss in die Vorweihnachtszeit. Grund genug für die AK-Konsumentenschützer, um wieder wertvolle Hinweise rund um den Weihnachtseinkauf und die Adventzeit zu geben. „Es ist ein Mythos, dass eine intakte Ware einfach umgetauscht werden kann, denn ein gesetzliches Recht auf Umtausch gibt es nicht“, informiert Angela Riegler, Leiterin der AK-Konsumentenberatung. Rechtlich gesicherte Ansprüche hat man nur beim Kauf defekter Ware. „In jedem Fall Rechnung und Quittung aufheben, um Ort und Datum des Kaufs nachzuweisen“, rät Riegler. Wer online kauft, sollte die Bestellung auf jeden Fall ausdrucken oder speichern. Es gibt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Achtung auf Lieferfrist und Nebenkosten. Seriöse Shops bestätigen die Bestellung per EMail, geben vollständige Kontaktdaten an und belehren etwa über Rücktrittsrecht und Zusatzkosten. Einlösefrist beachten Bei Gutscheinen sollte man solche mit einer besonders langen Frist zum Einlösen wählen. Ohne Ablaufdatum gilt ein Gutschein 30 Jahre – wenn es die betreffende Firma dann noch gibt.
Kein Recht auf Umtausch Augen auf beim Online-Kauf Damit Spenden gut ankommen
Wer sicher sein will, dass seine Spende einem guten Zweck dient, orientiert sich am österreichischen Spendengütesiegel. Vereine und Institutionen, die ein österreichisches Spendengütesiegel besitzen, findet man auf der Website www.osgs.at