Auch „autonome Autos“bauen Unfälle
Juristen und Versicherungen denken schon heute darüber nach, wer haftbar ist, wenn autonom fahrende Autos Schäden verursachen. Nur den Fahrzeughalter verantwortlich zu machen würde zu kurz greifen.
Versicherungen beschäftigt schon heute die Frage, wer haftbar ist, wenn autonom fahrende Autos Schäden verursachen. Reicht es, nur auf den Fahrzeughalter zurückzugreifen?
Heute steigen wir in ein Auto ein, schließen die Tür, denken an den Sicherheitsgurt und fahren los. Für die routinierte Autofahrerin, vor allem aber für den begeisterten Autofahrer wird es eine große Umstellung sein, wenn sie in Zukunft einen Pkw besitzen werden, der ihre Assistenz nicht mehr brauchen und völlig fahrer- oder lenkerlos starten wird, zunächst naturgemäß nur auf besonderen Teilstrecken, wie Autobahnen.
Und mit Sicherheit werden auch autonome Fahrzeuge Unfälle bauen, womit sich die Frage stellen wird, wer für den Schaden haftet. Versicherungsgesellschaften suchen bereits nach Lösungen.
Vielleicht wird es nicht nur ein seltsames Gefühl, sondern auch ein Spaß sein, wenn das Auto selbst beschleunigen, überholen und bremsen wird. Aber aus Spaß wird Ernst, wenn es kracht, und spätestens zu diesem Zeitpunkt sind die Kfz-Versicherer gefragt.
Es stellt sich nämlich neben anderen die juristische Frage, wer für den Schaden einzustehen hat, wenn das „autonome Auto“einen solchen verursacht. Die Antwort, den Fahrzeughalter treffe die Verantwortung, wäre zu einfach.
Mit den lenkerlosen Fahrzeugen steigt die Komplexität. Es gibt einen Fahrzeughalter, aber keinen Fahrer, daneben einen Systementwickler und Fahrzeughersteller. Die Unfallrekonstruktion mit Sachverständigen ist schon heute nicht immer einfach und wird nicht selten als „Traumdeuterei“bezeichnet, mit fahrerlosen Fahrzeugen, die man nicht als Zeugen einvernehmen kann, wird es nicht wirklich leichter. Tatsache ist, dass die autonom fahrenden Autos mit ihren digitalen Systemen relevante Unfalldaten liefern werden.
Derzeit plädieren die großen bundesdeutschen Versicherungsgesellschaften dafür, dass die bisherigen Regelungen bei Verkehrsunfällen beibehalten werden und in einem ersten Schritt der Fahrzeughalter verantwortlich ist. In einem zweiten Schritt prüft der Versicherer, ob er beim Hersteller Regress nimmt. Dabei gehen die Versicherungen davon aus, dass es weniger Unfälle geben wird, wenn die selbstfahrenden Autos die Straßen „beherrschen“werden. Zur Begründung wird der „Faktor Mensch“, das heißt, werden seine Fahrfehler als größte Unfallquelle bewertet. Die Wahrscheinlichkeit von Kollisionen werde durch den Einsatz digitaler Systeme erheblich sinken.
Dabei wird geflissentlich übersehen, dass es eine beträchtliche Anzahl von Lenkerinnen und Lenkern gibt, die ein Leben lang unfallfrei fahren, wozu nebenbei bemerkt sei, dass ich noch nie mit einem Computer gearbeitet habe, der über Jahre anstandslos funktioniert hätte . . . Die Versicherer beharren jedoch auf der Annahme, dass Menschen mehr Fehler machen würden als „intelligente IT-Systeme“. In der Bundesrepublik Deutschland verweist man – im Zusammenhang mit den „Autoautos“(© by J. F.) – darauf, dass seit der Entwicklung der vielen Pkw-Assistenzsysteme ab den Siebzigerjahren des vorigen Jahrhunderts die Anzahl der Unfälle stetig abnimmt. Waren es auf 1000 zugelassene Fahrzeuge um das Jahr 1970 ungefähr 170, so kommt man heute auf etwa 60 Unfälle.
Nicht ändern werden sich die Versicherungsfälle nach Diebstählen, Hagelschäden oder Ähnlichem, mag der Pkw auch ein selbstfahrender sein.
Durch Assistenzsysteme sinkt die Zahl der Unfälle