Krampusumzüge abschaffen
Wir haben seit April dieses Jahres ein E-Fahrzeug und sind damit sehr zufrieden. Inzwischen sind wir über 13.000 Kilometer damit gefahren und können uns aus heutiger Sicht nicht vorstellen, eines Tages wieder ein Diesel/Benzin-Kfz zu kaufen. Auch die Reichweite, teilweise bis 300 Kilometer, obwohl diese nie weit genug sein kann, reicht für uns im täglichen Leben bei Weitem. Das Netz der ETankstellen wird immer besser. Wäre da nicht das Problem beim Tanken.
Einerseits wird vom Bund viel getan, um die E-Mobilität zu fördern, und gleichzeitig werden dem E-Fahrer von den E-Tankstellen-Betreibern Steine in den Weg gelegt. Wenn ich mit meinem E-Fahrzeug tanken gehen will, brauche ich in vielen Fällen eine Kundenkarte. Warum? Es gibt in Österreich neun Landesenergieversorger und für jedes Bundesland benötigt man eine eigene Kundenkarte – also neun Stück. Salzburg AG ist derzeit noch eine Ausnahme. Weiters gibt es einige Firmen, die E-Tankstellen betreiben, auch dafür ist eine Kundenkarte notwendig. Die Kundenkarten sind teils gratis, zum Teil gibt es Jahresgebühren. Aber dieser Aufwand ist für mich völlig unverständlich.
Warum ist es nicht möglich, einfach mit der Bankomatoder Kreditkarte an der Stromtankstelle zu bezahlen? Wo liegt die Schwierigkeit, in der heutigen Zeit, beim heutigen Stand der Technik? Eine spontane weitere Fahrt kann zu einer Herausforderung werden. Ohne Kundenkarte kein Tanken! Es geht uns E-Fahrern nicht darum, kostenlos zu tanken, es sollte nur überall möglich sein, mit der Bankomatoder Kreditkarte zu bezahlen wie bei herkömmlichen Treibstofftankstellen. Genau an diesem Punkt fühlen sich E-Fahrer diskriminiert. Oder haben die Betreiber auf die falsche Technik (RFID) gesetzt? Wir hoffen, dass in absehbarer Zeit ein Umdenken stattfindet. Familie Tobisch Es hat längst allgemein eine bedauerliche Begriffsverwirrung um sich gegriffen, die Unterschiede zwischen Percht und Krampus betreffen. Perchten verkörpern in Gebirgsgegenden als Brauchtum die dunklen, finsteren Mächte des Winters und dürften eigentlich nur während dieser Jah- reszeit auftreten, der Krampus hingegen hat mit ihnen nichts gemein und ist ausschließlich als Begleiter des hl. Nikolaus legitim.
Das heißt also, dass er nur um den 6. Dezember auftreten darf und sonst nicht! Vor allem aber nicht als „Passen“so wie Perchten schon einen Monat vorher in „Läufen“, die, wie jüngst in Kärnten, gleichsam unter einem Freibrief gegen das Vermummungsverbot unter Masken versteckt Zuschauern gegenüber Exzesse ausleben. Dieser Unfug gehört ein für allemal abgeschafft! Horst Erwin Reischenböck