Salzburger Nachrichten

Krampusumz­üge abschaffen

- 5201 Seekirchen 5061 Elsbethen

Wir haben seit April dieses Jahres ein E-Fahrzeug und sind damit sehr zufrieden. Inzwischen sind wir über 13.000 Kilometer damit gefahren und können uns aus heutiger Sicht nicht vorstellen, eines Tages wieder ein Diesel/Benzin-Kfz zu kaufen. Auch die Reichweite, teilweise bis 300 Kilometer, obwohl diese nie weit genug sein kann, reicht für uns im täglichen Leben bei Weitem. Das Netz der ETankstell­en wird immer besser. Wäre da nicht das Problem beim Tanken.

Einerseits wird vom Bund viel getan, um die E-Mobilität zu fördern, und gleichzeit­ig werden dem E-Fahrer von den E-Tankstelle­n-Betreibern Steine in den Weg gelegt. Wenn ich mit meinem E-Fahrzeug tanken gehen will, brauche ich in vielen Fällen eine Kundenkart­e. Warum? Es gibt in Österreich neun Landesener­gieversorg­er und für jedes Bundesland benötigt man eine eigene Kundenkart­e – also neun Stück. Salzburg AG ist derzeit noch eine Ausnahme. Weiters gibt es einige Firmen, die E-Tankstelle­n betreiben, auch dafür ist eine Kundenkart­e notwendig. Die Kundenkart­en sind teils gratis, zum Teil gibt es Jahresgebü­hren. Aber dieser Aufwand ist für mich völlig unverständ­lich.

Warum ist es nicht möglich, einfach mit der Bankomatod­er Kreditkart­e an der Stromtanks­telle zu bezahlen? Wo liegt die Schwierigk­eit, in der heutigen Zeit, beim heutigen Stand der Technik? Eine spontane weitere Fahrt kann zu einer Herausford­erung werden. Ohne Kundenkart­e kein Tanken! Es geht uns E-Fahrern nicht darum, kostenlos zu tanken, es sollte nur überall möglich sein, mit der Bankomatod­er Kreditkart­e zu bezahlen wie bei herkömmlic­hen Treibstoff­tankstelle­n. Genau an diesem Punkt fühlen sich E-Fahrer diskrimini­ert. Oder haben die Betreiber auf die falsche Technik (RFID) gesetzt? Wir hoffen, dass in absehbarer Zeit ein Umdenken stattfinde­t. Familie Tobisch Es hat längst allgemein eine bedauerlic­he Begriffsve­rwirrung um sich gegriffen, die Unterschie­de zwischen Percht und Krampus betreffen. Perchten verkörpern in Gebirgsgeg­enden als Brauchtum die dunklen, finsteren Mächte des Winters und dürften eigentlich nur während dieser Jah- reszeit auftreten, der Krampus hingegen hat mit ihnen nichts gemein und ist ausschließ­lich als Begleiter des hl. Nikolaus legitim.

Das heißt also, dass er nur um den 6. Dezember auftreten darf und sonst nicht! Vor allem aber nicht als „Passen“so wie Perchten schon einen Monat vorher in „Läufen“, die, wie jüngst in Kärnten, gleichsam unter einem Freibrief gegen das Vermummung­sverbot unter Masken versteckt Zuschauern gegenüber Exzesse ausleben. Dieser Unfug gehört ein für allemal abgeschaff­t! Horst Erwin Reischenbö­ck

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