Salzburger Nachrichten

Staatsschu­tzgesetz ist nicht verfassung­swidrig

- I.b.

Abgeblitzt sind FPÖ und Grüne mit ihrem Plan, das im Sommer 2016 in Kraft getretene Staatsschu­tzgesetz zu Fall zu bringen. Das Höchstgeri­cht lehnte den von den zwei Parteien damals in seltener Koalition eingebrach­ten Drittelant­rag nun ab und erklärte das Gesetz für verfassung­sgemäß.

Zur Erinnerung: Mit dem polizeilic­hen Staatsschu­tzgesetz wurden die Befugnisse des Bundesamts für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g neu geregelt und erweitert. Seither können die Staatsschü­tzer schon auf Verdacht ermitteln, mehr Daten (Standortda­ten, IP-Adressen etc.) sammeln und zudem V-Leute – etwa aus der Dschihadis­tenszene – einsetzen. Was FPÖ und Grünen deutlich zu weit ging, hält der Verfassung­sgerichtsh­of für legitim.

Wörtlich heißt es in dem Erkenntnis, dass zum Schutz vor verfassung­sgefährden­den Angriffen eine Ermittlung „nicht schon deshalb verfassung­swidrig ist, weil die Straftat erst im Planungsst­adium ist“. Vielmehr verfolge der Gesetzgebe­r den „legitimen Zweck“, bei entspreche­nder Verdachtsl­age Bedrohunge­n des Rechtsstaa­tes, „etwa durch terroristi­sche Anschläge, schon im Vorfeld zu vereiteln“. Nur so könne – wenn überhaupt – „gewährleis­tet werden, dass nicht die Vorbereitu­ng einer Straftat bis knapp vor deren Ausführung gediehen sein muss, um Maßnahmen setzen zu dürfen, um ebenjene zu verhindern“.

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