Staatsschutzgesetz ist nicht verfassungswidrig
Abgeblitzt sind FPÖ und Grüne mit ihrem Plan, das im Sommer 2016 in Kraft getretene Staatsschutzgesetz zu Fall zu bringen. Das Höchstgericht lehnte den von den zwei Parteien damals in seltener Koalition eingebrachten Drittelantrag nun ab und erklärte das Gesetz für verfassungsgemäß.
Zur Erinnerung: Mit dem polizeilichen Staatsschutzgesetz wurden die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung neu geregelt und erweitert. Seither können die Staatsschützer schon auf Verdacht ermitteln, mehr Daten (Standortdaten, IP-Adressen etc.) sammeln und zudem V-Leute – etwa aus der Dschihadistenszene – einsetzen. Was FPÖ und Grünen deutlich zu weit ging, hält der Verfassungsgerichtshof für legitim.
Wörtlich heißt es in dem Erkenntnis, dass zum Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen eine Ermittlung „nicht schon deshalb verfassungswidrig ist, weil die Straftat erst im Planungsstadium ist“. Vielmehr verfolge der Gesetzgeber den „legitimen Zweck“, bei entsprechender Verdachtslage Bedrohungen des Rechtsstaates, „etwa durch terroristische Anschläge, schon im Vorfeld zu vereiteln“. Nur so könne – wenn überhaupt – „gewährleistet werden, dass nicht die Vorbereitung einer Straftat bis knapp vor deren Ausführung gediehen sein muss, um Maßnahmen setzen zu dürfen, um ebenjene zu verhindern“.