Grasser-Prozess weiter in Schwebe
Ob das Verfahren am 12. Dezember startet, wird tags zuvor entschieden.
Ob das seit acht Jahren laufende Strafverfahren in der Causa Buwog am 12. Dezember in einen Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte mündet oder nicht, ist weiterhin völlig offen. Das zuständige Straflandesgericht Wien teilte zwar am Donnerstag mit, dass der Termin 12. Dezember für den Prozessbeginn nicht verschoben werde. Allerdings gibt es ein großes Aber.
Am Nachmittag des 11. Dezember hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einen öffentlichen Gerichtstag angesetzt. Dabei wird indirekt darüber entschieden, ob die derzeit bestimmte Richterin tatsächlich für den Buwog-Prozess zuständig ist. Wenn nicht, müsste es einen Richterwechsel geben. Und da sich die neue Richterin erst in den Fall einarbeiten müsste, würde sich der Prozess um Monate verzögern. Konkret entscheidet der OGH am 11. Dezember darüber, welche Richterin in einem anderen Prozess, dem Villa-Esmara-Prozess, zuständig ist. Dort ist Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics angeklagt, der auch im Buwog-Verfahren angeklagt ist. Falls für Petrikovics im Villa-Esmara-Verfahren weiterhin Richterin Marion Hohenecker zuständig ist, ändert sich für den Buwog-Prozess, für den ja wegen dieser Verbindung ebenfalls Hohenecker zugeteilt wurde, nichts.
Sollte der OGH aber das Villa-Esmara-Verfahren zu einer anderen Richterin verweisen, dürfte dies massive Konsequenzen für den Buwog-Prozess haben. Richterin Hohenecker müsste dann wohl auch dieses Verfahren abgeben.