Salzburger Nachrichten

Grasser-Prozess weiter in Schwebe

Ob das Verfahren am 12. Dezember startet, wird tags zuvor entschiede­n.

- SN, APA

Ob das seit acht Jahren laufende Strafverfa­hren in der Causa Buwog am 12. Dezember in einen Prozess gegen Ex-Finanzmini­ster Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte mündet oder nicht, ist weiterhin völlig offen. Das zuständige Straflande­sgericht Wien teilte zwar am Donnerstag mit, dass der Termin 12. Dezember für den Prozessbeg­inn nicht verschoben werde. Allerdings gibt es ein großes Aber.

Am Nachmittag des 11. Dezember hat der Oberste Gerichtsho­f (OGH) einen öffentlich­en Gerichtsta­g angesetzt. Dabei wird indirekt darüber entschiede­n, ob die derzeit bestimmte Richterin tatsächlic­h für den Buwog-Prozess zuständig ist. Wenn nicht, müsste es einen Richterwec­hsel geben. Und da sich die neue Richterin erst in den Fall einarbeite­n müsste, würde sich der Prozess um Monate verzögern. Konkret entscheide­t der OGH am 11. Dezember darüber, welche Richterin in einem anderen Prozess, dem Villa-Esmara-Prozess, zuständig ist. Dort ist Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovic­s angeklagt, der auch im Buwog-Verfahren angeklagt ist. Falls für Petrikovic­s im Villa-Esmara-Verfahren weiterhin Richterin Marion Hohenecker zuständig ist, ändert sich für den Buwog-Prozess, für den ja wegen dieser Verbindung ebenfalls Hohenecker zugeteilt wurde, nichts.

Sollte der OGH aber das Villa-Esmara-Verfahren zu einer anderen Richterin verweisen, dürfte dies massive Konsequenz­en für den Buwog-Prozess haben. Richterin Hohenecker müsste dann wohl auch dieses Verfahren abgeben.

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BILD: SN/APA/SCHLAGER Karl-Heinz Grasser muss Aber wann? vor Gericht.

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