Ende des alten Mietrechts
Wohnen wird in Österreich immer teurer. Als ein Grund dafür gilt das komplizierte Mietrecht. ÖVP und FPÖ planen nun eine Totalreform.
Österreich wird ein neues, einheitliches Mietrecht bekommen. Das Verhandlungsteam von ÖVP und FPÖ hat sich am Donnerstag darauf geeinigt. Nun müssen noch ÖVP-Chef Sebastian Kurz und FPÖChef Heinz-Christian Strache diesem Plan zustimmen. Das neue „Wohnrecht“soll in ganz Österreich gelten. Die Verträge für Unterkünfte nach den alten Mietrechten sind davon nicht berührt. Erst wenn diese Wohnungen neu vermietet werden, sollen sie unter das neue Wohnrecht fallen.
Die Reform des Mietrechts ist in Österreich schon lange ein Thema. ÖVP und SPÖ haben in den vergangenen beiden Legislaturperioden vergeblich über eine Einigung verhandelt. Zu unterschiedlich waren die Standpunkte: Die SPÖ wollte im Mietrecht vor allem eine gesetzliche Mietobergrenze einführen, damit die Kosten fürs Wohnen in Österreich nicht weiter so stark steigen.
Die ÖVP wiederum wollte das Mietrecht entrümpeln, vereinfachen und in manchen Bereichen die Rechte der Vermieter stärken. Dadurch sollten Haus- und Wohnungseigentümer animiert werden, mehr Wohnungen auf den Markt zu bringen. Mit dem Effekt, dass durch das größere Angebot die Preise sinken.
Maßnahmen gegen die steigenden Wohnkosten sind dringend nötig. Die Mieten pro Quadratmeter sind in Österreich im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 in zwei von drei Bezirken gestiegen. Am teuersten waren Wien, Innsbruck und Salzburg. Spitzenreiter war mit durchschnittlich 18,62 Euro pro Quadratmeter der 1. Bezirk in Wien. Neben den Wiener Bezirken Döbling (14,55 Euro pro Quadratmeter), Neubau (14,4 Euro pro Quadratmeter) und Wieden (14,38 Euro pro Quadratmeter) befanden sich Innsbruck (16,08 Euro pro Quadratmeter) und Salzburg-Stadt (14,32 Euro pro Quadratmeter) unter den Regionen mit den höchsten Mietpreisen. Aber: Diese Preise beziehen sich vor allem auf Wohnungen, die nicht unter das Mietrecht fallen, sondern am freien Markt vergeben werden.
Bei Wohnungen, die gesetzlich geregelt sind, ist die Lage vor allem eins: unübersichtlich. Österreich hat sieben parallel existierende Mietrechtssysteme: das Richtwertsystem (für ab 1. März 1994 geschlossene Mietverträge in Altbauten) sowie Kategoriemieten (für Wohnungen, die zwischen 1982 und 1994 vermietet wurden). Dazu kommen die als „Friedenszinsmieten“bezeichneten, vor 1982 abgeschlossenen Verträge. Dann existieren noch eigene Regeln für Unterkünfte nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sowie Sonderregelungen bei ausfinanzierten geförderten Mietwohnungen. All das finden ÖVP und FPÖ nicht mehr zeitgemäß und praktikabel. Die Verhandlungen zu den Details des neuen Wohnrechts werden im Frühjahr beginnen. Startschuss könnte eine Enquete im Parlament sein.
Die ÖVP wäre sogar noch einen Schritt weitergegangen. Sie wollte auch die Regel ändern, dass für geförderte Mietwohnungen immer der gleiche Mietzins fällig ist. Die Förderungswürdigkeit für eine solche Wohnung wird nur am Beginn des Vertragsverhältnisses überprüft. Dies kann dazu führen, dass Personen, die später ein sehr gutes Gehalt haben, immer noch in einer günstigen Unterkunft wohnen. Das Einkommen der Mieter hätte laut ÖVP des Öfteren überprüft und die Miete an das steigende Einkommen angepasst werden sollen. Davon war die FPÖ nicht begeistert. Wohl auch wegen des gewaltigen Verwaltungsaufwands, den eine solche Regelung nach sich gezogen hätte. In der Stadt Salzburg gibt es für Gemeindewohnungen eine solche Vorgangsweise. Dass die Mieten angehoben wurden, kam so gut wie nie vor. Der Grund: Die Einkommensgrenzen, die für den Anspruch auf eine geförderte Wohnung gelten, sind relativ großzügig.