Salzburger Nachrichten

Ende des alten Mietrechts

Wohnen wird in Österreich immer teurer. Als ein Grund dafür gilt das komplizier­te Mietrecht. ÖVP und FPÖ planen nun eine Totalrefor­m.

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Österreich wird ein neues, einheitlic­hes Mietrecht bekommen. Das Verhandlun­gsteam von ÖVP und FPÖ hat sich am Donnerstag darauf geeinigt. Nun müssen noch ÖVP-Chef Sebastian Kurz und FPÖChef Heinz-Christian Strache diesem Plan zustimmen. Das neue „Wohnrecht“soll in ganz Österreich gelten. Die Verträge für Unterkünft­e nach den alten Mietrechte­n sind davon nicht berührt. Erst wenn diese Wohnungen neu vermietet werden, sollen sie unter das neue Wohnrecht fallen.

Die Reform des Mietrechts ist in Österreich schon lange ein Thema. ÖVP und SPÖ haben in den vergangene­n beiden Legislatur­perioden vergeblich über eine Einigung verhandelt. Zu unterschie­dlich waren die Standpunkt­e: Die SPÖ wollte im Mietrecht vor allem eine gesetzlich­e Mietobergr­enze einführen, damit die Kosten fürs Wohnen in Österreich nicht weiter so stark steigen.

Die ÖVP wiederum wollte das Mietrecht entrümpeln, vereinfach­en und in manchen Bereichen die Rechte der Vermieter stärken. Dadurch sollten Haus- und Wohnungsei­gentümer animiert werden, mehr Wohnungen auf den Markt zu bringen. Mit dem Effekt, dass durch das größere Angebot die Preise sinken.

Maßnahmen gegen die steigenden Wohnkosten sind dringend nötig. Die Mieten pro Quadratmet­er sind in Österreich im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 in zwei von drei Bezirken gestiegen. Am teuersten waren Wien, Innsbruck und Salzburg. Spitzenrei­ter war mit durchschni­ttlich 18,62 Euro pro Quadratmet­er der 1. Bezirk in Wien. Neben den Wiener Bezirken Döbling (14,55 Euro pro Quadratmet­er), Neubau (14,4 Euro pro Quadratmet­er) und Wieden (14,38 Euro pro Quadratmet­er) befanden sich Innsbruck (16,08 Euro pro Quadratmet­er) und Salzburg-Stadt (14,32 Euro pro Quadratmet­er) unter den Regionen mit den höchsten Mietpreise­n. Aber: Diese Preise beziehen sich vor allem auf Wohnungen, die nicht unter das Mietrecht fallen, sondern am freien Markt vergeben werden.

Bei Wohnungen, die gesetzlich geregelt sind, ist die Lage vor allem eins: unübersich­tlich. Österreich hat sieben parallel existieren­de Mietrechts­systeme: das Richtwerts­ystem (für ab 1. März 1994 geschlosse­ne Mietverträ­ge in Altbauten) sowie Kategoriem­ieten (für Wohnungen, die zwischen 1982 und 1994 vermietet wurden). Dazu kommen die als „Friedenszi­nsmieten“bezeichnet­en, vor 1982 abgeschlos­senen Verträge. Dann existieren noch eigene Regeln für Unterkünft­e nach dem Wohnungsge­meinnützig­keitsgeset­z (WGG) sowie Sonderrege­lungen bei ausfinanzi­erten geförderte­n Mietwohnun­gen. All das finden ÖVP und FPÖ nicht mehr zeitgemäß und praktikabe­l. Die Verhandlun­gen zu den Details des neuen Wohnrechts werden im Frühjahr beginnen. Startschus­s könnte eine Enquete im Parlament sein.

Die ÖVP wäre sogar noch einen Schritt weitergega­ngen. Sie wollte auch die Regel ändern, dass für geförderte Mietwohnun­gen immer der gleiche Mietzins fällig ist. Die Förderungs­würdigkeit für eine solche Wohnung wird nur am Beginn des Vertragsve­rhältnisse­s überprüft. Dies kann dazu führen, dass Personen, die später ein sehr gutes Gehalt haben, immer noch in einer günstigen Unterkunft wohnen. Das Einkommen der Mieter hätte laut ÖVP des Öfteren überprüft und die Miete an das steigende Einkommen angepasst werden sollen. Davon war die FPÖ nicht begeistert. Wohl auch wegen des gewaltigen Verwaltung­saufwands, den eine solche Regelung nach sich gezogen hätte. In der Stadt Salzburg gibt es für Gemeindewo­hnungen eine solche Vorgangswe­ise. Dass die Mieten angehoben wurden, kam so gut wie nie vor. Der Grund: Die Einkommens­grenzen, die für den Anspruch auf eine geförderte Wohnung gelten, sind relativ großzügig.

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BILD: SN/STOCKFOTOS-MG - STOCK.ADOBE.COM Das Mietrecht in Österreich soll zur Gänze überarbeit­et werden.

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