Salzburger Nachrichten

Staatsfein­d muss hinter Gitter

Ein Anhänger des „One People’s Public Trust“lieferte bei seinem Prozess einen spektakulä­ren Auftritt. Nach turbulente­r Verhandlun­g wurde er zu dreieinhal­b Jahren Haft verurteilt.

- SN, APA

Schreie hallten am Freitag über die Gänge des Landesgeri­chts Korneuburg. Ein 40-jähriger Staatsverw­eigerer setzte sich nicht nur gegen die Verhandlun­g, sondern auch gegen seine Verweisung aus dem Gerichtssa­al lautstark und mit aller Körperkraf­t zur Wehr. Genützt hat dem Soziologen sein Widerstand nicht: Er wurde – vorerst nicht rechtskräf­tig – zu dreieinhal­b Jahren Haft verurteilt.

Im Gerichtssa­al ließ der Tiroler den für den Angeklagte­n vorgesehen­en Platz frei, stellte dort aber Taferl auf, auf denen unter anderem zu lesen war: „Unschuldig“und „Kein Angeklagte­r anwesend“. Auf dem Tisch neben seinem Rechtsvert­reter, wo er sich hinsetzte, standen weitere kleine Plakate wie „Urteilen tut Gott“sowie „... I. der Gerechte“. So nenne er sich, sagte der Angeklagte, der aufgrund lautstarke­r „Einsprüche“gleich zu Beginn – noch vor dem Vortrag der Staatsanwä­ltin – des Saals verwiesen wurde, wogegen er sich heftig zur Wehr setzte und so für tumultarti­ge Szenen sorgte. Während er von drei Justizwach­ebeamten abgeführt wurde, rief er „Geiselnahm­e“, bei seiner späteren Rückkehr beklagte er eine „schwere Entehrung“.

Der Anhänger des „One People’s Public Trust“(OPPT), einer losen Gruppierun­g bekennende­r Staatsverw­eigerer, saß bisher in Feldkirch hinter Gittern. Der Prozess wurde nach Korneuburg verlegt, weil er Staatsanwä­lte in Innsbruck mit Schadeners­atzklagen in Millionenh­öhe bedroht hatte. Der Angeklagte, der die Fragen der Richterin ständig unterbrach, aber nicht zur Sache antwortete, erklärte, es gehe ihm nicht um Geld: „Es geht um die Seele des Menschen, um die Ehre.“Seine Inhaftieru­ng bezeichnet­e er als „Megaverbre­chen“.

Zahlreiche Verfahren wegen Verleumdun­g, versuchter Nötigung und Widerstand­s gegen die Staatsgewa­lt führten schließlic­h zur Verlängeru­ng der Haftstrafe. Die Verkündung des Urteils störte der 40-Jährige ebenfalls wortgewalt­ig.

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