Verbot für Hausunterricht?
90 Kinder werden in Salzburg häuslich unterrichtet. Die Kinderanwaltschaft fordert eine Gesetzesänderung und den Entzug des Öffentlichkeitsrechts für die Weinbergschule in Seekirchen.
SALZBURG. Die Weinbergschule in Seekirchen kommt nicht aus den Schlagzeilen. Hier wird nach der umstrittenen Schetinin-Methode aus Russland unterrichtet. Nun fordert die Salzburger Kinderund Jugendanwaltschaft (kija), dass der Privatschule das Öffentlichkeitsrecht entzogen wird. „Der Unterricht an dieser Schule fällt in die Kategorie häuslicher Unterricht, weil Eltern hier die Funktion eines Lehrers übernehmen“, erläutert kija-Leiterin Andrea Holz-Dahrenstaedt.
Das Öffentlichkeitsrecht könne jedoch nur das Bildungsministerium entziehen. Denn die Kinderund Jugendanwaltschaft hat weder Entscheidungsbefugnis noch Durchgriffsrecht oder Akteneinsicht. Man könne nur Problemfälle an die Öffentlichkeit bringen – wie eben im Fall der Weinbergschule, sagt HolzDahrenstaedt.
Derzeit arbeiten die kija-Einrichtungen in Österreich an einer umfassenden Stellungnahme zum Thema Hausunterricht. Fernziel ist eine Gesetzesänderung. „In Deutschland ist häuslicher Unterricht verboten, in Österreich nicht. Das diesbezügliche Grundgesetz stammt aus dem Jahr 1867. Damals gab es noch nicht einmal Kinderrechte“, kritisiert Holz-Dahrenstaedt.
Im Bundesland Salzburg werden 90 Kinder häuslich unterrichtet, österreichweit sind es derzeit rund 2000 – Tendenz steigend. „Das kann damit zusammenhängen, dass ganz allgemein das Zutrauen in den Staat und in die Politik schwindet“, vermutet Holz-Dahrenstaedt. Teils würden Parallelwelten geschaffen, die mitunter paramilitärische oder antisemitische Züge hätten: „Je geschlossener das System, desto mehr fehlt das Korrektiv.“Das Kind sei dann ausgeliefert. Zudem fehlen ein verpflichtender Lehrplan und die Entwicklung sozialer Kompetenzen, die ein Kind eben nur im Verbund mit Gleichaltrigen erlerne.
Kritik am Privatschulgesetz übt auch der Landesschulrat. „Eine Schule darf in Österreich prinzipiell jeder führen. Es braucht nur einen Schulleiter, Lehrer, einen Schulraum und die Ausstattung“, sagt Landesschulratsdirektor Andreas Mazzucco.
Nicht betroffen seien ausdrücklich anerkannte alternative Schulformen wie die Waldorfoder die Montessorischule, sind sich kija und Landesschulrat einig. Davon gebe es in Österreich rund 60, darunter auch die Waldorfschule in Salzburg-Mayrwies und die Vogelsangschule in Saalfelden. „Bei denen gab es nie ein Problem“, sagt Mazzucco.
„Ist das System geschlossen, dann fehlt das Korrektiv.“