Am Heiligen Abend klingeln die Kassen
Der 24. Dezember fällt heuer auf einen Sonntag. Supermärkte in Tourismusorten dürfen öffnen – zum Ärger mancher Mitarbeiter. Nicht alle Ketten sperren auf.
ist kein offizieller Feiertag. Grundsätzlich dürfen Supermärkte an diesem Tag öffnen. auf einen Sonntag. Deshalb greift eine bereits bestehende Regelung: In Tourismusorten ist es erlaubt, an Sonn- und Feiertagen aufzusperren. Das betrifft Sportartikel- und Lebensmittelhändler, Geschäfte für Reiseandenken und -bedarf, für Artikel zur persönlichen Hygiene und Trafiken. fallen 52 Orte sowie Teile der Stadt Salzburg unter diese Regelung.
Henriette ist enttäuscht. Heuer wäre das erste Jahr, an dem sie den gesamten 24. Dezember mit ihren Kindern verbringen könnte. „Ich wäre mit meinen Kleinen Schlitten gefahren, hätte Kekse gebacken. Und wir hätten gemeinsam auf das Christkind gewartet“, sagt die Frau. Doch die Supermarktkette, für die sie im Lungau arbeitet, will ihre Filiale von 8 bis 12 Uhr aufsperren.
Am 24. Dezember ist es dem Handel grundsätzlich erlaubt, zu öffnen. „Es ist kein gesetzlicher Feiertag“, sagt Peter Eckel von der Arbeiterkammer. Heuer fällt der Tag aber auf einen Sonntag – wäre also ein Feiertag, an dem die Geschäfte geschlossen haben. Für Tourismusorte gilt freilich eine Sondergenehmigung zum Offenhalten. 52 von 119 Orten sind im Bundesland Salzburg als solche eingetragen. In der Stadt Salzburg dürfen zudem Lebensmittelhändler in der Altstadt und am Bahnhof öffnen.
Henriette will ihren echten Namen nicht in der Zeitung lesen. Sie hat sich an den Betriebsrat gewandt. Der habe allerdings nur auf die rechtliche Lage verwiesen, erzählt sie. „Der Konzern bestimmt einfach, dass wir arbeiten müssen. Nach dem Motto ,Friss oder stirb‘“, sagt Henriette. „80 Prozent meiner Kolleginnen haben Kinder.“Eine Umfrage der Gewerkschaft hat ergeben, dass ein Großteil der Handelsmitarbeiterinnen nicht an Sonntagen im Geschäft stehen will. Wer eingeteilt wird, sagt AK-Experte Eckel, müsse aber arbeiten. „Der Dienstnehmer hat kein Entscheidungsrecht, wenn Sonntagsarbeit im Dienstvertrag vereinbart wurde.“Wer sich weigert, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Im schlimmsten Fall reichen diese bis zur fristlosen Kündigung.
„Der 24. Dezember gehört der Familie – und nicht dem Handel.“
Ein Rundruf zeigt: Bei Hofer und Spar können Kunden in Tourismusorten an diesem 24. Dezember einkaufen. Im Rewe-Konzern bleiben Merkur und Penny geschlossen, Billa-Märkte in touristischen Zentren und Verkehrsknotenpunkten sperren aber auf. Lidl hält seine Türen hingegen versperrt: „Am 24. 12. bleiben unsere Filialen im Sinne unserer Mitarbeiter und aufgrund des Sonntags klarerweise geschlossen – auch die Filiale in Zell am See, die wegen der Sonntagsregelung öffnen dürfte“, heißt es aus der Presseabteilung.
Johann Peter Höflmaier ist der Handelsspartenobmann der Wirtschaftskammer Salzburg (WKS). Ob sich das Aufsperren rechne, solle jeder Marktteilnehmer für sich beurteilen, sagt er. Zwischen 8 und 18 Uhr könnten Mitarbeiter am Sonntag für vier Stunden eingeteilt werden. „Die Wirtschaftskammer empfiehlt aber, nur bis 14 Uhr offen zu halten.“Höflmaier spricht zudem den Hintergrund an: „In einer Wintersportregion will man den Gästen entgegenkommen.“Deshalb seien vor allem Filialen in den Skigebieten von der Sonntagsregelung betroffen.
Zwei dieser Geschäfte gehören Henrik Schrümpf. Der Kaufmann betreibt zwei Spar-Supermärkte in Saalbach und Hinterglemm. Die Entscheidung sei ihm nicht leichtgefallen, sagt Schrümpf. „Wir sperren zu Weihnachten aber von 8 bis 12 Uhr auf.“Viele Gäste seien es gewohnt, dass sonntags die Supermärkte geöffnet haben. Zudem kämen viele