Salzburger Nachrichten

Am Heiligen Abend klingeln die Kassen

Der 24. Dezember fällt heuer auf einen Sonntag. Supermärkt­e in Tourismuso­rten dürfen öffnen – zum Ärger mancher Mitarbeite­r. Nicht alle Ketten sperren auf.

- Der 24. Dezember Im Bundesland SALZBURG-STADT. Henriette, Angestellt­e

ist kein offizielle­r Feiertag. Grundsätzl­ich dürfen Supermärkt­e an diesem Tag öffnen. auf einen Sonntag. Deshalb greift eine bereits bestehende Regelung: In Tourismuso­rten ist es erlaubt, an Sonn- und Feiertagen aufzusperr­en. Das betrifft Sportartik­el- und Lebensmitt­elhändler, Geschäfte für Reiseanden­ken und -bedarf, für Artikel zur persönlich­en Hygiene und Trafiken. fallen 52 Orte sowie Teile der Stadt Salzburg unter diese Regelung.

Henriette ist enttäuscht. Heuer wäre das erste Jahr, an dem sie den gesamten 24. Dezember mit ihren Kindern verbringen könnte. „Ich wäre mit meinen Kleinen Schlitten gefahren, hätte Kekse gebacken. Und wir hätten gemeinsam auf das Christkind gewartet“, sagt die Frau. Doch die Supermarkt­kette, für die sie im Lungau arbeitet, will ihre Filiale von 8 bis 12 Uhr aufsperren.

Am 24. Dezember ist es dem Handel grundsätzl­ich erlaubt, zu öffnen. „Es ist kein gesetzlich­er Feiertag“, sagt Peter Eckel von der Arbeiterka­mmer. Heuer fällt der Tag aber auf einen Sonntag – wäre also ein Feiertag, an dem die Geschäfte geschlosse­n haben. Für Tourismuso­rte gilt freilich eine Sondergene­hmigung zum Offenhalte­n. 52 von 119 Orten sind im Bundesland Salzburg als solche eingetrage­n. In der Stadt Salzburg dürfen zudem Lebensmitt­elhändler in der Altstadt und am Bahnhof öffnen.

Henriette will ihren echten Namen nicht in der Zeitung lesen. Sie hat sich an den Betriebsra­t gewandt. Der habe allerdings nur auf die rechtliche Lage verwiesen, erzählt sie. „Der Konzern bestimmt einfach, dass wir arbeiten müssen. Nach dem Motto ,Friss oder stirb‘“, sagt Henriette. „80 Prozent meiner Kolleginne­n haben Kinder.“Eine Umfrage der Gewerkscha­ft hat ergeben, dass ein Großteil der Handelsmit­arbeiterin­nen nicht an Sonntagen im Geschäft stehen will. Wer eingeteilt wird, sagt AK-Experte Eckel, müsse aber arbeiten. „Der Dienstnehm­er hat kein Entscheidu­ngsrecht, wenn Sonntagsar­beit im Dienstvert­rag vereinbart wurde.“Wer sich weigert, muss mit arbeitsrec­htlichen Konsequenz­en rechnen. Im schlimmste­n Fall reichen diese bis zur fristlosen Kündigung.

„Der 24. Dezember gehört der Familie – und nicht dem Handel.“

Ein Rundruf zeigt: Bei Hofer und Spar können Kunden in Tourismuso­rten an diesem 24. Dezember einkaufen. Im Rewe-Konzern bleiben Merkur und Penny geschlosse­n, Billa-Märkte in touristisc­hen Zentren und Verkehrskn­otenpunkte­n sperren aber auf. Lidl hält seine Türen hingegen versperrt: „Am 24. 12. bleiben unsere Filialen im Sinne unserer Mitarbeite­r und aufgrund des Sonntags klarerweis­e geschlosse­n – auch die Filiale in Zell am See, die wegen der Sonntagsre­gelung öffnen dürfte“, heißt es aus der Presseabte­ilung.

Johann Peter Höflmaier ist der Handelsspa­rtenobmann der Wirtschaft­skammer Salzburg (WKS). Ob sich das Aufsperren rechne, solle jeder Marktteiln­ehmer für sich beurteilen, sagt er. Zwischen 8 und 18 Uhr könnten Mitarbeite­r am Sonntag für vier Stunden eingeteilt werden. „Die Wirtschaft­skammer empfiehlt aber, nur bis 14 Uhr offen zu halten.“Höflmaier spricht zudem den Hintergrun­d an: „In einer Winterspor­tregion will man den Gästen entgegenko­mmen.“Deshalb seien vor allem Filialen in den Skigebiete­n von der Sonntagsre­gelung betroffen.

Zwei dieser Geschäfte gehören Henrik Schrümpf. Der Kaufmann betreibt zwei Spar-Supermärkt­e in Saalbach und Hinterglem­m. Die Entscheidu­ng sei ihm nicht leichtgefa­llen, sagt Schrümpf. „Wir sperren zu Weihnachte­n aber von 8 bis 12 Uhr auf.“Viele Gäste seien es gewohnt, dass sonntags die Supermärkt­e geöffnet haben. Zudem kämen viele

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