Burgtheater: Die Verfahren ziehen sich weiter hin
Wie gemeldet wurde, hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft Teile ihrer Ermittlungen gegen den ehemaligen Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann sowie gegen den ehemaligen BundestheaterHolding-Chef Georg Springer eingestellt. Offen ist auch noch die Anklageerhebung gegen die ehemalige Geschäftsführerin Silvia Stantejsky.
Bei Hartmann sind weiterhin die Punkte der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie der Abgabenhinterziehung ungeklärt, wogegen die Vorwürfe bezüglich Untreue und Bilanzfälschung eingestellt worden sind. Ob bei den übrigen Punkten Anklage erhoben wird, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.
Gegen Springer bleibt noch der Punkt der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen offen. Stantejsky drohen im Falle einer Verurteilung wegen Untreue ein bis zehn Jahre Haft. Wie lange sich die Ermittlungen gegen Hartmann, Springer und Stantejsky noch hinziehen und wann gegebenenfalls Anklage erhoben werden könnte, ist laut Staatsanwaltschaft nicht absehbar.
Anders sieht es im zivilrechtlichen Vergleichsverfahren mit dem Burgtheater aus, das von Hartmann (bzw. dessen Versicherung) Schadenersatz fordert. Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz zeigt sich verwundert: Es werde von Hartmanns Anwälten der Eindruck vermittelt, Hartmann sei gänzlich unschuldig. „So ist das ja eindeutig nicht.“Die aktuelle Einstellung sage auch noch nichts über die Berechtigung der einstigen Entlassung des Burgtheaterdirektors aus. Dabei gehe es um seine Gesamtverantwortung als Geschäftsführer und sein Kontrollversagen. Hartmann hätte aus eigener Erfahrung von der „doppelten Buchhaltung“wissen und „durchgreifen müssen“. Die Frage sei, was dem Burgtheater an Schadenersatz zustehe.