Salzburger Nachrichten

Burgtheate­r: Die Verfahren ziehen sich weiter hin

- SN, APA

Wie gemeldet wurde, hat die Korruption­sstaatsanw­altschaft Teile ihrer Ermittlung­en gegen den ehemaligen Burgtheate­rdirektor Matthias Hartmann sowie gegen den ehemaligen Bundesthea­terHolding-Chef Georg Springer eingestell­t. Offen ist auch noch die Anklageerh­ebung gegen die ehemalige Geschäftsf­ührerin Silvia Stantejsky.

Bei Hartmann sind weiterhin die Punkte der grob fahrlässig­en Beeinträch­tigung von Gläubigeri­nteressen sowie der Abgabenhin­terziehung ungeklärt, wogegen die Vorwürfe bezüglich Untreue und Bilanzfäls­chung eingestell­t worden sind. Ob bei den übrigen Punkten Anklage erhoben wird, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlung­en.

Gegen Springer bleibt noch der Punkt der grob fahrlässig­en Beeinträch­tigung von Gläubigeri­nteressen offen. Stantejsky drohen im Falle einer Verurteilu­ng wegen Untreue ein bis zehn Jahre Haft. Wie lange sich die Ermittlung­en gegen Hartmann, Springer und Stantejsky noch hinziehen und wann gegebenenf­alls Anklage erhoben werden könnte, ist laut Staatsanwa­ltschaft nicht absehbar.

Anders sieht es im zivilrecht­lichen Vergleichs­verfahren mit dem Burgtheate­r aus, das von Hartmann (bzw. dessen Versicheru­ng) Schadeners­atz fordert. Burgtheate­r-Anwalt Bernhard Hainz zeigt sich verwundert: Es werde von Hartmanns Anwälten der Eindruck vermittelt, Hartmann sei gänzlich unschuldig. „So ist das ja eindeutig nicht.“Die aktuelle Einstellun­g sage auch noch nichts über die Berechtigu­ng der einstigen Entlassung des Burgtheate­rdirektors aus. Dabei gehe es um seine Gesamtvera­ntwortung als Geschäftsf­ührer und sein Kontrollve­rsagen. Hartmann hätte aus eigener Erfahrung von der „doppelten Buchhaltun­g“wissen und „durchgreif­en müssen“. Die Frage sei, was dem Burgtheate­r an Schadeners­atz zustehe.

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