Fall Lucile: Bluttat dem Psychiater gestanden
Angeklagter ist auch auf Videoaufnahmen am Kufsteiner Tatort zu erkennen.
Im Fall der im Jahr 2014 in Kufstein getöteten 20 Jahre alten französischen Austauschstudentin Lucile K. aus Lyon hat der Beschuldigte offenbar ein Geständnis abgelegt. Der Rumäne, der derzeit in Deutschland wegen des Mordes an einer Joggerin vor Gericht steht, habe die Tat gegenüber einem psychiatrischen Gutachter eingeräumt, sagte ein dortiger Gerichtssprecher.
Am Montag wurde zudem bekannt, dass der dringend tatverdächtige Lastwagenfahrer auf Videoaufnahmen unweit des Tatorts am Wochenende des Mordes zu erkennen sei. Das habe eine neue Auswertung der Aufnahmen ergeben, sagte ein ermittelnder Kriminalbeamter vor dem Gericht in Freiburg. Dort wird derzeit der Mord an einer 27-jährigen Joggerin in Endingen verhandelt.
Als ein österreichischer Ermittler der Vorsitzenden im Freiburger Prozess Lichtbilder des Kufsteiner Tatorts zeigte, stellte diese laut dem Bericht fest: Die beiden Frauen ähnelten sich. Auch die Abläufe würden Parallelen zeigen: Die Austauschstudentin wurde, nachdem sie der Täter niedergeschlagen hatte, noch einige Meter an den Füßen fortgeschleift, ihr fehlten nach Angaben des Ermittlers das Handy, ihre Handtasche und Haustürschlüssel. Auch die Joggerin in Endingen wurde vom Weg in den Wald geschleift, ihr fehlten das Handy und ein Schuh – beides wurde später in der Nähe des Tatorts gefunden.
Den Mord an der Joggerin hatte der 40-jährige Angeklagte bereits zu Prozessbeginn am 22. November gestanden. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass nach Ende des Prozesses in Deutschland Mordanklage gegen den Beschuldigten erhoben wird. Man warte noch die Übermittlung der Prozessprotokolle aus Freiburg ab, hatte ein Sprecher Ende November erklärt.
Nach Prozessende werde der Tatverdächtige auch nach Österreich ausgeliefert. Sollte der Beschuldigte sowohl in Deutschland als auch bei einem späteren Prozess in Innsbruck verurteilt werden, gelte die Strafe in Österreich rechtlich als „Zusatzstrafe“, erklärte ein Sprecher des Gerichts.