Salzburger Nachrichten

WodieHomoe­he schon erlaubt ist

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In Europa steht homosexuel­len Paaren die Ehe bereits in 15 Ländern offen. Vorreiter waren die Niederland­e. Sie erlaubten 2001 als weltweit erstes Land die Ehe für alle. Es folgten Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Frankreich, Großbritan­nien (mit Ausnahme Nordirland­s), Luxemburg, Irland, Finnland, Malta und zuletzt Deutschlan­d. In Kanada dürfen Homosexuel­le seit 2005 heiraten, in den USA seit 2015. In Südamerika war Argentinie­n Vorreiter (2010), Uruguay, Brasilien und Kolumbien folgten. In Neuseeland gilt die Homoehe seit 2013. In Australien wurde eben erst das Volk befragt: Es sprach sich mit klarer Mehrheit für die Ehe für alle aus, der politische Beschluss soll noch vor Weihnachte­n fallen. Das erste asiatische Land, das die Homoehe erlaubt, wird Taiwan sein – die entspreche­nde Anweisung an die Politik kam im Mai vom Verfassung­sgerichtsh­of. fünf Eheschließ­ungen von homosexuel­len Paaren in Standesämt­ern geben.

Auf mehreren Seiten begründet der Verfassung­sgerichtsh­of, warum er es für diskrimini­erend hält, dass es für Heterosexu­elle und für Homosexuel­le, die sich vor dem Staat binden wollen, zwei Rechtsinst­itutionen gibt – für die einen nur die Ehe, für die anderen nur die eingetrage­ne Partnersch­aft. Insbesonde­re begründet er den Spruch just mit den in den vergangene­n Jahren vorgenomme­nen Gleichstel­lungen bei der künstliche­n Befruchtun­g und bei der Adoption, zu denen er selbst den Anstoß gab. Dadurch seien Ehe und eingetrage­ne Partnersch­aft unterdesse­n bis auf Kleinigkei­ten sowohl in der Ausgestalt­ung als auch in den Rechtsfolg­en derart ähnlich, dass die „Trennung verschiede­ngeschlech­tlicher und gleichgesc­hlechtlich­er Beziehunge­n in zwei Rechtsinst­itute gegen den Gleichheit­sgrundsatz … verstößt“. Zudem liefen Homosexuel­le bei der Offenlegun­g des Familienst­andes „in eingetrage­ner Partnersch­aft lebend“Gefahr, diskrimini­ert zu werden – „auch in Zusammenhä­ngen, in denen die sexuelle Orientieru­ng keinerlei Rolle spielt und spielen darf“, argumentie­rt der VfGH.

Die Politik hat nun ein Jahr Zeit, die rechtliche­n Anpassunge­n vorzunehme­n. Die große Frage wird sein, ob die nächste Regierung angesichts dieses Erkenntnis­ses die eingetrage­ne Partnersch­aft nicht überhaupt abschafft.

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