Getöteten in Wanne gelegt: Schuldsprüche bestätigt
Wegen der schockierenden Bluttat an einem 30-jährigen Serben in der Stadt Salzburg im Sommer 2016 waren im März am Landesgericht zwei damals 19-jährige Syrer zu 15 beziehungsweise zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen hatten den Erstangeklagten unter anderem wegen Raubmordes und den Zweitangeklagten wegen schweren Raubes mit (fahrlässiger) Todesfolge schuldig erkannt.
Das Opfer war in seiner Wohnung nahe dem Hauptbahnhof in Raubabsicht gefesselt, geknebelt, geschlagen und letztlich erwürgt worden. Dann wurde die Leiche in der Badewanne abgelegt.
Laut Ersturteil hatte der des Mordes beschuldigte Erstangeklagte das Opfer durch Anwendung eines Unterarmwürgegriffes so lange gewürgt, bis der zuvor schon durch Schläge misshandelte Serbe erstickt sei. Bei dem 30-Jährigen waren beide Kehlkopfhörner gebrochen. Der Erstangeklagte hatte im Prozess betont, er habe den Mann „unabsichtlich getötet“. Beide Syrer hatten zuvor laut Anklage vom Serben unter Schlägen die Herausgabe seiner Bankomatkarte samt Code erzwungen. Während der unmittelbaren Tötung des Opfers durch den Erstangeklagten war der im Prozess auch nur teilgeständige zweitbeschuldigte Syrer bei einem Bankomaten und versuchte, Geld zu beheben.
Wie Peter Egger, Sprecher des Landesgerichts, den SN nun bestätigte, hat der Oberste Gerichtshof bereits am 22. November die Nichtigkeitsbeschwerden der zwei Syrer verworfen. Die Schuldsprüche wegen Mordes bzw. Raubes mit Todesfolge sind damit rechtskräftig. Egger: „Der Akt geht jetzt zum Oberlandesgericht Linz. Dort entscheidet ein Richtersenat in einer Berufungsverhandlung noch über die endgültige Strafhöhe.“