Salzburger Nachrichten

Getöteten in Wanne gelegt: Schuldsprü­che bestätigt

- SALZBURG.

Wegen der schockiere­nden Bluttat an einem 30-jährigen Serben in der Stadt Salzburg im Sommer 2016 waren im März am Landesgeri­cht zwei damals 19-jährige Syrer zu 15 beziehungs­weise zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworen­en hatten den Erstangekl­agten unter anderem wegen Raubmordes und den Zweitangek­lagten wegen schweren Raubes mit (fahrlässig­er) Todesfolge schuldig erkannt.

Das Opfer war in seiner Wohnung nahe dem Hauptbahnh­of in Raubabsich­t gefesselt, geknebelt, geschlagen und letztlich erwürgt worden. Dann wurde die Leiche in der Badewanne abgelegt.

Laut Ersturteil hatte der des Mordes beschuldig­te Erstangekl­agte das Opfer durch Anwendung eines Unterarmwü­rgegriffes so lange gewürgt, bis der zuvor schon durch Schläge misshandel­te Serbe erstickt sei. Bei dem 30-Jährigen waren beide Kehlkopfhö­rner gebrochen. Der Erstangekl­agte hatte im Prozess betont, er habe den Mann „unabsichtl­ich getötet“. Beide Syrer hatten zuvor laut Anklage vom Serben unter Schlägen die Herausgabe seiner Bankomatka­rte samt Code erzwungen. Während der unmittelba­ren Tötung des Opfers durch den Erstangekl­agten war der im Prozess auch nur teilgestän­dige zweitbesch­uldigte Syrer bei einem Bankomaten und versuchte, Geld zu beheben.

Wie Peter Egger, Sprecher des Landesgeri­chts, den SN nun bestätigte, hat der Oberste Gerichtsho­f bereits am 22. November die Nichtigkei­tsbeschwer­den der zwei Syrer verworfen. Die Schuldsprü­che wegen Mordes bzw. Raubes mit Todesfolge sind damit rechtskräf­tig. Egger: „Der Akt geht jetzt zum Oberlandes­gericht Linz. Dort entscheide­t ein Richtersen­at in einer Berufungsv­erhandlung noch über die endgültige Strafhöhe.“

Newspapers in German

Newspapers from Austria