Behörden Ärger über
SALZBURG. Für viele Bürger ist die Volksanwaltschaft die letzte Anlaufstelle, wenn sie im Kontakt mit Behörden verzweifeln oder sich ungerecht behandelt fühlen. Die Volksanwaltschaft hat nun dem Landtag ihren Jahresbericht §en-Yoga . . . 2015/2016 für Salzburg vorgelegt. Und die drei Volksanwälte haben auch in diesem Bundesland genug zu tun. 317 Salzburgerinnen und Salzburger wandten sich mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, weil sie sich von der Landes- oder Gemeindeverwaltung unzureichend informiert fühlten. Im Zeitraum 2001/2002 waren es noch 203 Salzburger. Daher heißt es schon im Vorwort: „Das Beschwerdeaufkommen hat sich – insgesamt betrachtet – 2016 gegenüber dem Vorjahr erhöht, womit sich der über die Jahre langfristig beobachtbare Trend fortsetzt. Ein möglicher Grund für die hohe Anzahl von Beschwerden kann darin liegen, dass die gesellschaftlichen Entwicklungen immer komplexere Anforderungen an die staatliche Verwaltung stellen. Die Aufgabenerfüllung, die Arbeitsweise und die Kosten der öffentlichen Verwaltung werden, nicht immer berechtigt, aber immer stärker, kritisch bewertet.“
Jede dritte Beschwerde betraf die Raumordnung oder das Baurecht. An zweiter Stelle rangieren Beschwerden im Zusammenhang mit der Mindestsicherung oder der Jugendwohlfahrt (25 Prozent des Beschwerdeaufkommens).
347 Prüfverfahren haben die Volksanwälte in Salzburg abgeschlossen im Zeitraum 2015/ 2016. In nur 13 Prozent der Fälle (46 Mal) wurde ein Missstand in der Verwaltung festgestellt, 167 Mal war die Beschwerde unbegründet und in 134 Fällen war die Volksanwaltschaft gar nicht
„Öffentliche Verwaltung wird immer stärker kritisch bewertet.“
zuständig. Offiziell präsentieren will die Volksanwaltschaft den Bericht erst am 17. Jänner in Salzburg.
Was so alles an die Volksanwälte herangetragen wird, lässt aber auch staunen. Beispielsweise der Fall eines Yogainstituts, der im Jahresbericht geschildert wird. Der Inhaber teilte dem Magistrat der Stadt Salzburg im Juli 2015 mit, dass er ein kleines, lilafarbenes Werbeschild nach dem Ortsbildschutzgesetz anbringen will. Der Magistrat verlangte einen Lageplan und eine Fotomontage. In einem weiteren Schreiben hieß es, die Fotomontage brauche man doch nicht. Auf Nachfrage, ob jetzt noch Unterlagen fehlen, kam keine Antwort. Im August 2015 wollte eine Gutachterin doch eine Fotomontage des Werbeschilds. Anfang September 2015 erhielt der Mann die Auskunft, dass er ohne Fotomontage keine Genehmigung für das Werbeschild erhalte. Zwei Tage später meldete sich erneut die Gut-