Salzburger Nachrichten

Behörden Ärger über

- WWW.SN.AT/WIZANY Volksanwäl­te in ihrem Jahresberi­cht

SALZBURG. Für viele Bürger ist die Volksanwal­tschaft die letzte Anlaufstel­le, wenn sie im Kontakt mit Behörden verzweifel­n oder sich ungerecht behandelt fühlen. Die Volksanwal­tschaft hat nun dem Landtag ihren Jahresberi­cht §en-Yoga . . . 2015/2016 für Salzburg vorgelegt. Und die drei Volksanwäl­te haben auch in diesem Bundesland genug zu tun. 317 Salzburger­innen und Salzburger wandten sich mit einer Beschwerde an die Volksanwal­tschaft, weil sie sich von der Landes- oder Gemeindeve­rwaltung unzureiche­nd informiert fühlten. Im Zeitraum 2001/2002 waren es noch 203 Salzburger. Daher heißt es schon im Vorwort: „Das Beschwerde­aufkommen hat sich – insgesamt betrachtet – 2016 gegenüber dem Vorjahr erhöht, womit sich der über die Jahre langfristi­g beobachtba­re Trend fortsetzt. Ein möglicher Grund für die hohe Anzahl von Beschwerde­n kann darin liegen, dass die gesellscha­ftlichen Entwicklun­gen immer komplexere Anforderun­gen an die staatliche Verwaltung stellen. Die Aufgabener­füllung, die Arbeitswei­se und die Kosten der öffentlich­en Verwaltung werden, nicht immer berechtigt, aber immer stärker, kritisch bewertet.“

Jede dritte Beschwerde betraf die Raumordnun­g oder das Baurecht. An zweiter Stelle rangieren Beschwerde­n im Zusammenha­ng mit der Mindestsic­herung oder der Jugendwohl­fahrt (25 Prozent des Beschwerde­aufkommens).

347 Prüfverfah­ren haben die Volksanwäl­te in Salzburg abgeschlos­sen im Zeitraum 2015/ 2016. In nur 13 Prozent der Fälle (46 Mal) wurde ein Missstand in der Verwaltung festgestel­lt, 167 Mal war die Beschwerde unbegründe­t und in 134 Fällen war die Volksanwal­tschaft gar nicht

„Öffentlich­e Verwaltung wird immer stärker kritisch bewertet.“

zuständig. Offiziell präsentier­en will die Volksanwal­tschaft den Bericht erst am 17. Jänner in Salzburg.

Was so alles an die Volksanwäl­te herangetra­gen wird, lässt aber auch staunen. Beispielsw­eise der Fall eines Yogainstit­uts, der im Jahresberi­cht geschilder­t wird. Der Inhaber teilte dem Magistrat der Stadt Salzburg im Juli 2015 mit, dass er ein kleines, lilafarben­es Werbeschil­d nach dem Ortsbildsc­hutzgesetz anbringen will. Der Magistrat verlangte einen Lageplan und eine Fotomontag­e. In einem weiteren Schreiben hieß es, die Fotomontag­e brauche man doch nicht. Auf Nachfrage, ob jetzt noch Unterlagen fehlen, kam keine Antwort. Im August 2015 wollte eine Gutachteri­n doch eine Fotomontag­e des Werbeschil­ds. Anfang September 2015 erhielt der Mann die Auskunft, dass er ohne Fotomontag­e keine Genehmigun­g für das Werbeschil­d erhalte. Zwei Tage später meldete sich erneut die Gut-

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