Höchstgericht entschied über Mozartkugeln
Nur in einer silbern-blauen Verpackung sind die Köstlichkeiten aus Schokolade und Marzipan Originale aus der Konditorei Fürst in Salzburg.
SALZBURG. „Wenn sich Trittbrettfahrer an unsere wirtschaftlichen Erfolge anhängen wollen, gehen wir gerichtlich vor.“Das sagte am Freitag Martin Fürst von der gleichnamigen Salzburger Konditorei nach einem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofes. Objekt der Begierde: die Salzburger Mozartkugel und ihre Verpackung in Silber und Blau.
Martin Fürst hatte bereits im Sommer 2015 Klage gegen einen Wiener Unternehmer eingebracht, der Mozartkugeln in ähnlicher Verpackung angeboten hatte und auch unweit der FürstKonditorei in der Salzburger Innenstadt ein Geschäft betreibt. Die gerichtliche Auseinandersetzung mit Einsprüchen lief bis zum Obersten Gerichtshof, der nun entschieden hat: „Angesichts des Bekanntheitsgrades des Produktes der Klägerin kommt dessen Verpackung Verkehrsgeltung zu. Irreführend ist die Vermarktung eines Produkts, die eine Verwechslungsgefahr mit einem Unternehmenskennzeichen eines Mitbewerbers begründet und geeignet ist, einen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“
Für Martin Fürst ist es eine Genugtuung: „Die Mozartkugel ist von Paul Fürst im Jahr 1890 erfunden worden. Damals gab es keinen Schutz, und die Mozartkugel ist oft kopiert worden. Damit haben wir nie ein Problem gehabt. Es gibt Hersteller wie Mirabell oder Reber, die ihre Mozartkugeln in roten, goldenen oder grünen Stanniol verpacken und als Salzburger Mozartkugeln anbieten. Das ist in Ordnung.“
Aber genau dieses Erscheinungsbild in der silbernen Verpackung mit blauem Aufdruck der Salzburger Fürsts sei geschützt, so der oberste Gerichtshof: „Seit 13. Februar 1997 ist die Wort-BildMarke ,Original Mozartkugel Konditorei Fürst Salzburg‘ für die Klasse 30 (Schokoladeprodukte und Konditorwaren) registriert. Das Produkt der Klägerin habe nach den Feststellungen bei den Salzburgern einen hohen Bekanntheitsgrad und erreicht über die Stadt hinaus jedenfalls einen gewissen Bekanntheitsgrad, und fast jeder Salzburger, der sich für Qualitätsschokoladeprodukte interessiert, weiß, dass es neben in Rot-Gold gehaltenen billigen Massenprodukten die exklusiven
„Es geht nicht um die Mozartkugel, vielmehr um die Wort-Bild-Marke.“
Mozartkugeln der Blau-Silber gibt.“
Diese gerichtliche Auseinandersetzung um Verpackung und Wort-Bild-Marken erinnert auch an den Disput bis zum Europäischen Gerichtshof um den „Goldhasen aus Schokolade“, den die Schweizer Firma Lindt angestrengt hatte.
Für Martin Fürst ist der Erfolg bei Gericht (Streitwert 50.000 Euro) nur ein Etappensieg. Es gebe noch weitere Kontroversen, über die man zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sprechen wolle. Klägerin in