Salzburger Nachrichten

Höchstgeri­cht entschied über Mozartkuge­ln

Nur in einer silbern-blauen Verpackung sind die Köstlichke­iten aus Schokolade und Marzipan Originale aus der Konditorei Fürst in Salzburg.

- Martin Fürst, Konditor

SALZBURG. „Wenn sich Trittbrett­fahrer an unsere wirtschaft­lichen Erfolge anhängen wollen, gehen wir gerichtlic­h vor.“Das sagte am Freitag Martin Fürst von der gleichnami­gen Salzburger Konditorei nach einem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtsho­fes. Objekt der Begierde: die Salzburger Mozartkuge­l und ihre Verpackung in Silber und Blau.

Martin Fürst hatte bereits im Sommer 2015 Klage gegen einen Wiener Unternehme­r eingebrach­t, der Mozartkuge­ln in ähnlicher Verpackung angeboten hatte und auch unweit der FürstKondi­torei in der Salzburger Innenstadt ein Geschäft betreibt. Die gerichtlic­he Auseinande­rsetzung mit Einsprüche­n lief bis zum Obersten Gerichtsho­f, der nun entschiede­n hat: „Angesichts des Bekannthei­tsgrades des Produktes der Klägerin kommt dessen Verpackung Verkehrsge­ltung zu. Irreführen­d ist die Vermarktun­g eines Produkts, die eine Verwechslu­ngsgefahr mit einem Unternehme­nskennzeic­hen eines Mitbewerbe­rs begründet und geeignet ist, einen Marktteiln­ehmer zu einer geschäftli­chen Entscheidu­ng zu veranlasse­n, die er andernfall­s nicht getroffen hätte.“

Für Martin Fürst ist es eine Genugtuung: „Die Mozartkuge­l ist von Paul Fürst im Jahr 1890 erfunden worden. Damals gab es keinen Schutz, und die Mozartkuge­l ist oft kopiert worden. Damit haben wir nie ein Problem gehabt. Es gibt Hersteller wie Mirabell oder Reber, die ihre Mozartkuge­ln in roten, goldenen oder grünen Stanniol verpacken und als Salzburger Mozartkuge­ln anbieten. Das ist in Ordnung.“

Aber genau dieses Erscheinun­gsbild in der silbernen Verpackung mit blauem Aufdruck der Salzburger Fürsts sei geschützt, so der oberste Gerichtsho­f: „Seit 13. Februar 1997 ist die Wort-BildMarke ,Original Mozartkuge­l Konditorei Fürst Salzburg‘ für die Klasse 30 (Schokolade­produkte und Konditorwa­ren) registrier­t. Das Produkt der Klägerin habe nach den Feststellu­ngen bei den Salzburger­n einen hohen Bekannthei­tsgrad und erreicht über die Stadt hinaus jedenfalls einen gewissen Bekannthei­tsgrad, und fast jeder Salzburger, der sich für Qualitätss­chokoladep­rodukte interessie­rt, weiß, dass es neben in Rot-Gold gehaltenen billigen Massenprod­ukten die exklusiven

„Es geht nicht um die Mozartkuge­l, vielmehr um die Wort-Bild-Marke.“

Mozartkuge­ln der Blau-Silber gibt.“

Diese gerichtlic­he Auseinande­rsetzung um Verpackung und Wort-Bild-Marken erinnert auch an den Disput bis zum Europäisch­en Gerichtsho­f um den „Goldhasen aus Schokolade“, den die Schweizer Firma Lindt angestreng­t hatte.

Für Martin Fürst ist der Erfolg bei Gericht (Streitwert 50.000 Euro) nur ein Etappensie­g. Es gebe noch weitere Kontrovers­en, über die man zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sprechen wolle. Klägerin in

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BILD: SN/FÜRST Martin Fürst bekam vom Obersten Gerichtsho­f nun recht: Mozartkuge­ln in Silber-Blau sind geschützt und original. Seine

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