Salzburger Nachrichten

Fall Krenn: Mordverdäc­htiger leidet an psychische­r Störung

- SALZBURG.

Im derzeit wohl spektakulä­rsten Salzburger Kriminalfa­ll – jenem des tot in einem Schweinest­all entdeckten Stadt-Salzburger­s Roland Krenn (63) – ist jetzt ein neuropsych­iatrisches Gutachten zur Frage der Zurechnung­sfähigkeit und des Geisteszus­tands des 24-jährigen mordverdäc­htigen Musikers eingelangt.

Wie berichtet, soll der 24jährige Flachgauer den vermögende­n 63-jährigen Lebemann im Juli 2016 getötet haben. Konkret soll er Krenn mit Tabletten betäubt, geknebelt und gefesselt haben. Dann habe der Musiker dem Opfer in dessen Villa einen Stoffsack über den Kopf gestülpt – Krenn sei erstickt. Der Musiker (Verteidige­r: Franz Essl) hingegen sagt, er habe Krenn nur berauben, aber nicht töten wollen.

Laut Gutachten der Linzer Neuropsych­iaterin Adelheid Kastner war der 24-Jährige zur Tatzeit zwar zurechnung­sfähig: Er leide aber an einer erhebliche­n Persönlich­keitsstöru­ng „mit dissoziale­n und narzisstis­chen Komponente­n“bzw. psychopath­ischen Zügen. Laut Kastner liegt bei ihm eine höhergradi­ge seelischge­istige Abnormität vor. Für den Fall, dass der Musiker die ihm angelastet­e Tat begangen habe, lägen auch die Voraussetz­ungen für seine Einweisung in eine Anstalt für zurechnung­sfähige, aber höhergradi­g geistig abnorme Rechtsbrec­her vor.

Wegen Mittätersc­haft an der mutmaßlich­en Ermordung Krenns sitzen zudem zwei weitere Beschuldig­te in U-Haft: ein Innviertle­r Wirt (29) – im Schweinest­all seines Anwesens wurde im Mai 2017 die Leiche Krenns entdeckt – und die Ex-Freundin des 24-jährigen Musikers. Der 20jährigen Frau wird Beihilfe zum Mord angelastet, nachdem sie der Musiker vor vier Monaten in einem an sie adressiert­en, aber abgefangen­en Brief belastet hatte, ihm beim Tatgescheh­en geholfen zu haben. Die 20-Jährige weist jede Tatbeteili­gung zurück.

Am Donnerstag wurde dennoch die U-Haft über die Frau um weitere zwei Monate verlängert – was ihren Verteidige­r Kurt Jelinek empört: „Es gibt kein einziges objektives Beweismitt­el gegen meine Mandantin. Sie wird einzig vom Ex-Freund belastet, der bereits zig Mal Aussagen geändert hat und nun nachgewies­enermaßen an einer schweren Persönlich­keitsstöru­ng leidet.“– Brisant ist auch, dass Ermittler beim 24jährigen Musiker SN-Recherchen zufolge auch kinderporn­ografische­s Material sicherstel­lten.

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