Salzburger Nachrichten

Das wird neu im neuen Jahr

Ein Überblick über die wichtigste­n Änderungen 2018. Von denen vorerst nur eine von der neuen Regierung stammt.

- i.b.

Arzt

2016 begonnen, sollen im Lauf des kommenden Jahres alle Überweisun­gen von Ärzten elektronis­ch abgewickel­t werden – eventuell notwendige Bewilligun­gen durch die Kassa inklusive. Der Vollausbau des elektronis­chen Bewilligun­gs- und Antragsser­vices (eBS) bedeutet weniger Zettelwirt­schaft für Ärzte und Patienten. Letztgenan­nte benötigen nur noch die E-Card. In einigen Bundesländ­ern startet 2018 die EMedikatio­n.

Auto

Die Vignette 2018 gibt es in digitaler Form – oder wie bisher zum Kleben. Diesmal ist sie kirschrot. Die Preise steigen um ein Prozent, damit kostet die Vignette fürs Auto 87,30 Euro, jene für Motorräder 34,70 Euro.

Mit 20. Mai treten neue Vorschrift­en bei den „Pickerl“-Überprüfun­gen in Kraft. So dürfen etwa Fahrzeuge bei Feststellu­ng eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate verwendet werden.

Geld

Vorbei ist es mit der Bankomatge­bühr, möglich ist sie nur noch in Ausnahmefä­llen. Der 500-EuroSchein wird nach und nach verschwind­en (aber unbegrenzt gültig bleiben); gegen Jahresende werden keine 500er mehr ausgegeben.

Kinder

Die Familienbe­ihilfe steigt ab dem 1. Jänner um 1,9 Prozent. Für Kinder unter drei gibt es damit 114 Euro monatlich, für Drei- bis Zehnjährig­en 121,90 Euro und für Zehn- bis 19-Jährigen 141,50 Euro. Ab 19 steigt die Beihilfe auf 165,10 Euro. Auch die Geschwiste­rstaffel wird angehoben, der Zuschlag für schwer behinderte Kinder steigt auf 155,90 Euro.

Frauen

Als Maßnahme gegen Frauenarmu­t gedacht ist eine Änderung der Notstandsh­ilfe, die mit 1. Juli in Kraft tritt. Ab dann wird das Partnerein­kommen nicht mehr angerechne­t, weshalb Frauen, die bisher wegen des Einkommens ihres Partners leer ausgingen oder nur wenig Notstandsh­ilfe bekamen, Anspruch auf die volle Höhe der Leistung bekommen werden. Für mehr Frauen in Aufsichtsr­äten großer und börsenotie­rter Unternehme­n soll die neue Quote von mindestens 30 Prozent sorgen. Da es derzeit nicht einmal ganz 20 Prozent sind, bedeutet das: Werden in den Aufsichtsr­äten Sitze frei, müssen sie so lang mit Frauen nachbesetz­t werden, bis die Quote erreicht ist.

Pensionen

Die Pensionsan­passung 2018 ist so gestaffelt: Pensionen bis 1500 Euro brutto steigen mit Jahresbegi­nn um 2,2 Prozent. Darüber gibt es bis zur Pensionshö­he von 2000 brutto einen Fixbetrag von 33 Euro. Die eigentlich gesetzlich vorgesehen­e Inflations­anpassung um 1,6 Prozent wird bis zu einer Bruttopens­ion von 3355 Euro gewährt, danach wird der Prozentsat­z kleiner und kleiner. Pensionen ab 4980 Euro brutto werden gar nicht erhöht. Die Ausgleichs­zulage steigt um 2,2 Prozent, damit erhöhen sich die Mindestpen­sionen für Alleinsteh­ende auf 909,42 Euro (bzw. 1022 bei 30-jähriger Versicheru­ngszeit). Für Paare gibt es ab 2018 um knapp 30 Euro mehr, konkret 1363,52 Euro.

Pflege

Der Eigenregre­ss im Pflegeheim fällt. Damit dürfen die (für die Pflege zuständige­n) Länder nicht mehr auf die Ersparniss­e bzw. das Vermögen der Pflegeheim­bewohner zugreifen. Weiterhin einbehalte­n werden der Großteil von Pension und Pflegegeld. Das Pflegegeld wird nicht erhöht.

Rauchen

Ab 1. Mai 2018 sollte absolutes Rauchverbo­t in der Gastronomi­e herrschen. Dieses 2015 beschlosse­ne Gesetz wird nach dem Willen der neuen Regierung nicht in Kraft treten. Es bleibt bei der derzeitige­n Regelung mit Raucher- und Nichtrauch­erbereiche­n. Kommen soll allerdings das Rauchverbo­t für unter 18-Jährige.

Schule

Die Hauptschul­e ist mit Ende des laufenden Schuljahre­s Geschichte. Das Schuljahr 2018/19 startet mit mehr Autonomie. U. a. können sich bis zu acht Schulen zu „Clustern“zusammensc­hließen. Klassensch­ülermindes­tbzw. -höchstzahl­en sowie Teilungszi­ffern fallen weg. Cluster- oder Schulleite­r können flexible Gruppengrö­ßen festlegen.

Uni

Berufstäti­ge Langzeitst­udierende werden voraussich­tlich ab dem Winterseme­ster 2018/19 wieder Studiengeb­ühren bezahlen müssen.

Sachwalter

Aus den Sachwalter­n werden ab 1. Juli Erwachsene­nvertreter. Als solche dürfen sie maximal 15 Personen betreuen. Das neue Erwachsene­nschutzges­etz schränkt die Handlungsf­ähigkeit nicht mehr pauschal ein, sondern sieht nun je nach Unterstütz­ungsnotwen­digkeit vier abgestufte Formen der Vertretung vor: Per Vorsorgevo­llmacht von den Betroffene­n bestimmt, per gewähltem Vertreter (neu), per gesetzlich­em und schließlic­h per gerichtlic­hem Erwachsene­nvertreter.

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