Salzburger Nachrichten

Geisterfah­rerin droht Strafproze­ss

Justiz ermittelt gegen Postlerin wegen vorsätzlic­her Gemeingefä­hrdung.

-

SALZBURG. Die wahnwitzig­e Aktion jener Postzustel­lerin, die im November auf der Tauernauto­bahn mit ihrem Dienstauto als Geisterfah­rerin unterwegs war, hat für die Frau nun wohl auch ein strafgeric­htliches Nachspiel. Wie Barbara Fischer, Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft (StA), am Mittwoch den SN mitteilte, wurde gegen die Postbedien­stete ein Ermittlung­sverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlic­hen Gemeingefä­hrdung eingeleite­t.

Zu dem Vorfall war es am 27. November gegen 7.30 Uhr auf der A10 nahe Pfarrwerfe­n gekommen. Der Verkehr kam damals in Fahrtricht­ung Salzburg zum Stehen, es bildete sich eine Rettungsga­sse. Den Ermittlung­en zufolge drehte die Zustelleri­n mit ihrem Post-Kastenwage­n plötzlich im Stau um und musste dazu mehrmals reversiere­n. Dann fuhr sie entgegen der Fahrtricht­ung zwischen den zwei Kolonnen 500 Meter zurück Richtung Ausfahrt Pfarrwerfe­n. StA-Sprecherin Fischer: „Beim Rückstau-Ende lenkte sie dann das gegen die Fahrtricht­ung fahrende Auto nach links auf den Pannenstre­ifen und fuhr von der A10 ab.“

Ein Lkw-Fahrer hatte die Frau beim Umdrehen gefilmt. Man sieht auf dem Video, wie sich die Beschuldig­te zu Beginn ihrer Geisterfah­rt zwischen den beiden Kolonnen schier durchzwäng­en hatte müssen. Das Gerichtsde­likt der vorsätzlic­hen Gemeingefä­hrdung (§ 176 StGB) ist mit einem Strafrahme­n von einem bis zu zehn Jahren Haft bedroht.

Wie ein Postsprech­er nach dem Vorfall sagte, sei die Frau abgemahnt worden, ihren Job darf sie demnach behalten. Verwaltung­sstrafrech­tlich dürfte ihr der Führersche­in wohl für mehrere Monate entzogen worden sein.

 ?? BILD: SN/PRIVAT ?? Die Postzustel­lerin drehte im Stau plötzlich um. Ein Lkw-Fahrer filmte die Szene.
BILD: SN/PRIVAT Die Postzustel­lerin drehte im Stau plötzlich um. Ein Lkw-Fahrer filmte die Szene.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria