Geisterfahrerin droht Strafprozess
Justiz ermittelt gegen Postlerin wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung.
SALZBURG. Die wahnwitzige Aktion jener Postzustellerin, die im November auf der Tauernautobahn mit ihrem Dienstauto als Geisterfahrerin unterwegs war, hat für die Frau nun wohl auch ein strafgerichtliches Nachspiel. Wie Barbara Fischer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft (StA), am Mittwoch den SN mitteilte, wurde gegen die Postbedienstete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Gemeingefährdung eingeleitet.
Zu dem Vorfall war es am 27. November gegen 7.30 Uhr auf der A10 nahe Pfarrwerfen gekommen. Der Verkehr kam damals in Fahrtrichtung Salzburg zum Stehen, es bildete sich eine Rettungsgasse. Den Ermittlungen zufolge drehte die Zustellerin mit ihrem Post-Kastenwagen plötzlich im Stau um und musste dazu mehrmals reversieren. Dann fuhr sie entgegen der Fahrtrichtung zwischen den zwei Kolonnen 500 Meter zurück Richtung Ausfahrt Pfarrwerfen. StA-Sprecherin Fischer: „Beim Rückstau-Ende lenkte sie dann das gegen die Fahrtrichtung fahrende Auto nach links auf den Pannenstreifen und fuhr von der A10 ab.“
Ein Lkw-Fahrer hatte die Frau beim Umdrehen gefilmt. Man sieht auf dem Video, wie sich die Beschuldigte zu Beginn ihrer Geisterfahrt zwischen den beiden Kolonnen schier durchzwängen hatte müssen. Das Gerichtsdelikt der vorsätzlichen Gemeingefährdung (§ 176 StGB) ist mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft bedroht.
Wie ein Postsprecher nach dem Vorfall sagte, sei die Frau abgemahnt worden, ihren Job darf sie demnach behalten. Verwaltungsstrafrechtlich dürfte ihr der Führerschein wohl für mehrere Monate entzogen worden sein.