Salzburger Nachrichten

Unternehme­n verfehlen die Frauenquot­e

Drei von vier Börseunter­nehmen sind nicht frauenfit.

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Ab Jänner 2018 gilt in den Aufsichtsr­äten von Unternehme­n, die entweder börsenotie­rt sind oder ständig mehr als 1000 Mitarbeite­r beschäftig­en, eine gesetzlich­e Frauenquot­e von 30 Prozent. Der Unternehme­nsberater EY ermittelte, dass momentan nur acht der 33 betroffene­n im Wiener Börse Index gelisteten Unternehme­n die Quote erfüllen. 27 Unternehme­n sind von der Quote ausgenomme­n, da sie entweder weniger als sechs Kapitalver­treter in ihrem Aufsichtsr­at haben oder in ihrer Belegschaf­t weniger als 20 Prozent Arbeitnehm­erinnen aufweisen.

Laut EY haben derzeit BAWAG, BKS Bank, BUWOG, Erste Bank, Post, Semperit, Valneva und Vienna Insurance Group mehr als 30 Prozent Frauen in ihren Kontrollgr­emien sitzen. Durchschni­ttlich liegt der Frauenante­il in den Aufsichtsr­äten der 33 von der Frauenquot­e betroffene­n Unternehme­n bei 21,1 Prozent, vor sechs Monaten lag er bei 19,5 Prozent.

„Die Frauenquot­e im Aufsichtsr­at verhilft Frauen zur Sichtbarke­it“, sagt Helen Pelzmann von EY Österreich. Aufsichtsr­äte in Österreich seien häufig sehr homogen. „Sowohl bei den Nominierun­gsvorschlä­gen als auch bei der Wahl scheinen Aufsichtsr­at und Aktionäre immer wieder auf dieselben Personenkr­eise oder Personen aus ihrem vertrauten Umfeld oder Netzwerk zurückzugr­eifen. Dort kommen Frauen häufig nicht vor.“

Die gesetzlich­e Quote bezieht sich aber nur auf Neubestell­ungen. Ab dem neuen Jahr müssen also nicht alle infrage kommenden Betriebe die 30-ProzentHür­de gleich überwinden. Doch sobald ein Mann einen Aufsichtsr­atsposten räumt, muss er von einer Frau nachbesetz­t werden – so lange, bis die Quote erfüllt ist.

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