Unternehmen verfehlen die Frauenquote
Drei von vier Börseunternehmen sind nicht frauenfit.
Ab Jänner 2018 gilt in den Aufsichtsräten von Unternehmen, die entweder börsenotiert sind oder ständig mehr als 1000 Mitarbeiter beschäftigen, eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent. Der Unternehmensberater EY ermittelte, dass momentan nur acht der 33 betroffenen im Wiener Börse Index gelisteten Unternehmen die Quote erfüllen. 27 Unternehmen sind von der Quote ausgenommen, da sie entweder weniger als sechs Kapitalvertreter in ihrem Aufsichtsrat haben oder in ihrer Belegschaft weniger als 20 Prozent Arbeitnehmerinnen aufweisen.
Laut EY haben derzeit BAWAG, BKS Bank, BUWOG, Erste Bank, Post, Semperit, Valneva und Vienna Insurance Group mehr als 30 Prozent Frauen in ihren Kontrollgremien sitzen. Durchschnittlich liegt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 33 von der Frauenquote betroffenen Unternehmen bei 21,1 Prozent, vor sechs Monaten lag er bei 19,5 Prozent.
„Die Frauenquote im Aufsichtsrat verhilft Frauen zur Sichtbarkeit“, sagt Helen Pelzmann von EY Österreich. Aufsichtsräte in Österreich seien häufig sehr homogen. „Sowohl bei den Nominierungsvorschlägen als auch bei der Wahl scheinen Aufsichtsrat und Aktionäre immer wieder auf dieselben Personenkreise oder Personen aus ihrem vertrauten Umfeld oder Netzwerk zurückzugreifen. Dort kommen Frauen häufig nicht vor.“
Die gesetzliche Quote bezieht sich aber nur auf Neubestellungen. Ab dem neuen Jahr müssen also nicht alle infrage kommenden Betriebe die 30-ProzentHürde gleich überwinden. Doch sobald ein Mann einen Aufsichtsratsposten räumt, muss er von einer Frau nachbesetzt werden – so lange, bis die Quote erfüllt ist.